Wer braucht eine RSA-21-Schulung?
Eine RSA-21-Schulung braucht jeder Betrieb, der im öffentlichen Verkehrsraum arbeitet und dabei den Verkehr berührt. Das ist deutlich mehr als der klassische Straßenbau – auch ein Elektriker am Straßenmast, ein Baumpfleger und ein Bauhof gehören dazu.

Die kurze Antwort: Eine RSA-21-Schulung braucht jeder Betrieb, der im öffentlichen Verkehrsraum arbeitet und dabei den Verkehr berührt. Das ist deutlich mehr als der klassische Straßenbau – auch ein Elektriker am Straßenmast, ein Baumpfleger und ein Bauhof gehören dazu.
Die einfachste Prüffrage: Muss für Ihre Arbeit eine verkehrsrechtliche Anordnung eingeholt werden (§ 45 Abs. 6 StVO)? Dann brauchen Sie in der Regel eine verantwortliche Person mit den Fachkenntnissen nach MVAS 99, die die Absicherung nach RSA 21 planen und verantworten kann. So verlangt es die RSA 21 in Teil A, Abschnitt 1.4 Absatz 3. Bei Arbeiten mit geringen verkehrlichen Auswirkungen kann die Behörde davon absehen.
Welche Betriebe sind betroffen?
Tief- und Straßenbau. Der offensichtliche Fall. Hier gehört die Qualifikation zum Standard, und öffentliche Auftraggeber verlangen sie häufig schon in der Ausschreibung.
Leitungsbau und Versorger. Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Telekommunikation. Jede Hausanschlussarbeit im Gehweg ist eine Arbeitsstelle.
Kommunale Bauhöfe. Straßenunterhaltung, Winterdienst, Reparaturen, Grünpflege. Häufig mit dem Zusatzproblem, dass die Kommune zugleich Straßenbaulastträger ist.
Handwerk mit Arbeiten am Straßenrand. Dachdecker mit Kran, Gerüstbauer, Fensterbauer mit Hubsteiger, Maler an der Fassade zur Straße. Diese Betriebe unterschätzen ihre Betroffenheit am häufigsten.
Baumpflege und Grünflächenunterhaltung. Arbeiten am Straßenbaum bedeuten regelmäßig eine Fahrbahn- oder Gehwegsperrung.
Verkehrssicherungsunternehmen. Ihr Kerngeschäft.
Containerdienste und Umzugsunternehmen, wenn im Straßenraum abgestellt wird und dafür eine Anordnung nötig ist.
Wie prüfen Sie, ob Ihr Betrieb betroffen ist?
Gehen Sie drei Fragen durch:
- Arbeiten wir auf oder unmittelbar neben einer öffentlichen Verkehrsfläche?
- Wird dadurch der Verkehr eingeschränkt – Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkstreifen?
- Beantragen wir dafür Anordnungen oder stellen wir Verkehrszeichen auf?
Beantworten Sie eine dieser Fragen mit Ja, ist Ihr Betrieb in aller Regel betroffen. Die Ausnahme: Bei Arbeiten mit geringen verkehrlichen Auswirkungen kann die anordnende Behörde vom Nachweis absehen (RSA 21 Teil A, Abschnitt 1.4). Ob das für Ihre Arbeiten gilt, entscheidet die Behörde, nicht der Betrieb.
Wie viele Personen im Betrieb sollten qualifiziert sein?
Die RSA 21 geht von zwei aus: Die Behörde soll neben dem Verantwortlichen „die Benennung eines Vertreters mit gleichen Voraussetzungen fordern“ (Teil A, Abschnitt 1.4 Absatz 3). In der Praxis sind das der Bauleiter, Meister oder Vorarbeiter.
Bei mehreren gleichzeitig laufenden Baustellen reicht eine Person nicht: Die verantwortliche Person muss erreichbar sein und die Absicherung kontrollieren können. Betriebe mit mehreren Kolonnen qualifizieren deshalb üblicherweise mehrere Personen.
Der Grund für den Vertreter ist banal, aber wirksam: Urlaub und Krankheit. Wer nur eine qualifizierte Person hat, kann in dieser Zeit keine Arbeitsstelle einrichten.
Auch ohne ausdrückliche Forderung sinnvoll
Manche Betriebe arbeiten seit Jahren im Straßenraum, ohne dass je jemand nach einem Nachweis gefragt hätte. Das ändert sich zunehmend:
Öffentliche Vergaben. Der Nachweis wandert zunehmend in die Eignungskriterien. Fehlt er, kann das ein Ausschlusskriterium sein.
Auftraggeber in der Privatwirtschaft ziehen nach, insbesondere Konzerne mit eigenen Arbeitsschutzstandards.
Die Neufassung 2021. Wer noch mit älteren Unterlagen arbeitet, verwendet möglicherweise überholte Regelpläne. Das fällt spätestens dann auf, wenn eine Behörde den Antrag prüft.
Was bringt die Qualifikation dem Betrieb?
Neben der Zugangsvoraussetzung zu Aufträgen vor allem Handlungsfähigkeit: Wer selbst planen und absichern kann, ist nicht darauf angewiesen, dass ein Dienstleister Zeit hat. Bei kurzfristigen Einsätzen – einem Rohrbruch, einem Sturmschaden – ist das der Unterschied zwischen Anrücken und Warten.
Häufige Fragen
Braucht auch ein Handwerksbetrieb eine RSA-21-Schulung? Ja, sobald am Straßenrand gearbeitet wird – etwa Dachdecker mit Kran, Gerüstbauer, Fensterbauer mit Hubsteiger oder Maler an der Fassade zur Straße. Diese Betriebe unterschätzen ihre Betroffenheit am häufigsten.
Woran erkenne ich, ob mein Betrieb betroffen ist? An der einfachsten Prüffrage: Muss für Ihre Arbeit eine verkehrsrechtliche Anordnung eingeholt werden (§ 45 Abs. 6 StVO)? Dann brauchen Sie in der Regel eine verantwortliche Person mit den Fachkenntnissen nach MVAS 99. Bei Arbeiten mit geringen verkehrlichen Auswirkungen kann die Behörde davon absehen.
Wie viele Personen sollten im Betrieb qualifiziert sein? Mindestens zwei: Die RSA 21 sieht neben dem Verantwortlichen einen Vertreter mit gleichen Voraussetzungen vor. Betriebe mit mehreren Kolonnen qualifizieren üblicherweise weitere Personen.
Lohnt sich die Qualifikation, wenn bisher niemand danach gefragt hat? Der Nachweis wandert zunehmend in die Eignungskriterien öffentlicher Vergaben, private Auftraggeber ziehen nach, und wer noch mit älteren Unterlagen arbeitet, verwendet möglicherweise überholte Regelpläne.
Weiterführend
→ Der MVAS-Nachweis: wer ihn braucht und wie lange er gilt
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Sie möchten wissen, welche Fachkenntnisse Ihre Mitarbeitenden für die Absicherung von Arbeitsstellen brauchen? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Stand: 24. September 2026. Ob und in welchem Umfang Ihr Betrieb betroffen ist, hängt von den konkreten Tätigkeiten und den Anforderungen Ihrer Auftraggeber ab.
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