
Verkehrssicherung
Werden Sie verantwortliche Person für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach RSA 21 und MVAS 99.

Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Wer im öffentlichen Verkehrsraum arbeitet und dabei den Verkehr berührt, braucht eine verantwortliche Person mit Fachkenntnissen nach MVAS 99. Sie plant und verantwortet die Absicherung nach RSA 21 – von der verkehrsrechtlichen Anordnung über den passenden Regelplan bis zur Kontrolle vor Ort.
Das betrifft weit mehr Betriebe als den Straßenbau: Leitungsbau und Versorger, kommunale Bauhöfe, Garten- und Landschaftsbau, Gerüstbau, Dachdecker mit Kran, Baumpflege, Containerdienste. Die einfachste Prüffrage lautet: Muss für Ihre Arbeit eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO eingeholt werden? Dann verlangt die RSA 21 in Teil A, Abschnitt 1.4 Absatz 3 in der Regel den Nachweis der Fachkenntnisse.
Unsere RSA-21-Schulung vermittelt diese Fachkenntnisse komplett online. Das Zertifikat erhalten Sie nach allen Kapiteln und mindestens 385 Minuten erfasster Lernzeit – zur Vorlage bei Auftraggebern und anordnenden Behörden. Es gilt für Arbeitsstellen innerorts und auf Landstraßen, nicht für Autobahnen (RSA 21 Teil D).
Die RSA 21 (FGSV 370, ersetzt die RSA 95) regelt, wie eine Arbeitsstelle im Verkehrsraum abgesichert wird. Das MVAS 99 beschreibt, welche Fachkenntnisse die verantwortliche Person dafür braucht.
- Nach RSA 21 Teil A 1.4 Abs. 3 muss die verantwortliche Person die Fachkenntnisse nach MVAS 99 nachweisen; Ausnahmen gibt es nur bei geringen verkehrlichen Auswirkungen
- Für den Vertreter mit gleichen Voraussetzungen gilt ein Soll
- Im Bundesfernstraßenbau sollen Auftraggeber den Nachweis schon mit dem Angebot verlangen (ARS 19/1999)
Das MVAS 99 nennt keine feste Gültigkeitsdauer. In der Praxis gilt:
- Das Zertifikat ist zeitlich nicht befristet
- Auftraggeber und Behörden erwarten aktuelle Kenntnisse – nach Änderungen des Regelwerks (zuletzt RSA 95 → RSA 21) ist eine Auffrischung sinnvoll
- Die verkehrsrechtliche Anordnung verzögert sich oder wird nicht erteilt – außer die Arbeitsstelle hat nur geringe verkehrliche Auswirkungen
- Verlangt eine Ausschreibung den Nachweis als Eignungskriterium, fehlt dem Betrieb ohne ihn die Eignung
- Im Schadenfall stellt sich die Frage nach der Qualifikation der verantwortlichen Person
- Ordnungswidrigkeiten bei fehlerhafter Absicherung nach StVO
Die Schulung ist für die in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannte verantwortliche Person und ihren Vertreter – die Gruppe E nach MVAS 99. Wer selbst anordnet oder ausschreibt, braucht nach MVAS andere Schulungsblöcke, die dieser Kurs nicht enthält.
- Bauhöfe und Straßenmeistereien
- Tief-, Straßen-, Energie- und Leitungsbau, Stadtwerke und Versorger
- Verkehrssicherungsunternehmen, Garten- und Landschaftsbau, Gerüstbau und Handwerk
Voraussetzungen
- Keine formalen Voraussetzungen – Praxis im Straßenraum hilft
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Ein Browser genügt: ohne Mikrofon, ohne Kamera
Komplett online, ohne Seminartag und Anreise.
Sie starten direkt nach dem Kauf in der Lernwelt und arbeiten die elf Kapitel zu Rechtsgrundlagen, Anordnung, Verkehrszeichen, Absperrgeräten, Regelplänen, Arbeits- und Umweltschutz und Kontrolle in Ihrem Tempo durch – rund 6 Stunden, frei einteilbar. Beim Paket mit Live-Webinar kommt jeden Donnerstag von 13:00 bis 14:00 Uhr eine Fragerunde dazu.
Das Zertifikat nach MVAS 99 kommt nach allen Kapiteln und mindestens 385 Minuten erfasster Lernzeit – es gibt keine Abschlussprüfung. Wer an einem Tag durcharbeitet, hat es am selben Tag; beim Webinar-Paket nach dem Live-Termin.
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Ihre Vorteile von unseren Schulungen
Risiken ohne Arbeitsschutz-Schulungen
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auf E-Learning
Häufige Fragen
Falls wir Ihre Fragen hier nicht beantworten können, stellen Sie jederzeit eine Anfrage über das Kontaktformular und wir helfen Ihnen gern.
Sie können das E-Learning sofort nach dem Kauf bearbeiten – orts- und zeitunabhängig und in Ihrem eigenen Tempo. Ergänzend bieten wir je nach Schulung einen regelmäßigen Termin für ein Online-Webinar bzw. eine Präsenzschulung an, an dem Sie flexibel teilnehmen können.
Die durch die Schulung dokumentierte Qualifikation gilt grundsätzlich unbefristet. Vorschriften wie die TRBS 1203 und die Regelwerke der Berufsgenossenschaften (DGUV) fordern jedoch, die Fachkenntnisse regelmäßig aufzufrischen. Wir empfehlen daher eine Auffrischung in der Regel alle 2 bis 3 Jahre; die fristgerechte Auffrischung liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Die Kosten für den jeweiligen Lehrgang finden Sie auf der entsprechenden Produktseite – sie starten bei 250 € (netto, zzgl. MwSt.). Es gibt keine versteckten Kosten; wir bieten hohe Flexibilität und ein sehr attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis für Unternehmen.
Ja. Kostenfrei stornieren können Sie, solange das erste Kapitel im E-Learning noch nicht abgeschlossen ist – bei Schulungen mit Termin zusätzlich bis 7 Tage vor Start. Online-Webinare können Sie jederzeit kostenlos auf einen anderen Termin umbuchen, Präsenz- und Praxis-Seminare bis 7 Tage vor Start – ohne Angabe von Gründen. Danach werden 100 % der Gebühr fällig. Alle Details finden Sie in unseren AGB.
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Nach Abschluss des E-Learnings und der erfolgreichen Teilnahme am Webinar testen wir Ihr Wissen in einem kurzen Online-Quiz. Sofort nach erfolgreicher Teilnahme stellen wir Ihnen Ihr personalisiertes, digital verifizierbares Zertifikat aus und senden es per E-Mail an Sie; auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich eine Druckversion.
Als Teilnehmer benötigen Sie eine abgeschlossene technische Ausbildung oder ein vergleichbares Studium, Berufserfahrung mit dem einschlägigen Arbeitsmittel sowie eine aktuelle bzw. zeitnahe Tätigkeit in diesem Umfeld (TRBS 1203).
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Ja. Durch unseren modularen Themenaufbau und die E-Learnings können Sie mehrere Schulungen für verschiedene Arbeitsmittel kombinieren. Für befähigte Personen lassen sich alle nicht-elektrischen Arbeitsmittel in einem Webinar abschließen. Zusätzlich können Sie bei vorhandener Erfahrung – auch ohne formelle Qualifikation – einen Bedienerschein im Rahmen der Ausbilderprüfung erwerben.

