Befähigte Person – Prüfung von Erdbaumaschinen
Die Online-Schulung zur befähigten Person für Erdbaumaschinen qualifiziert Sie zur eigenständigen Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen (UVV) an Baggern, Radladern und weiteren Baumaschinen.

• Durchführung der wiederkehrenden UVV-Prüfung
• Sicht- und Funktionskontrollen
• Bewertung von Verschleiß, Schäden und sicherheitsrelevanten Bauteilen
• Festlegung von Prüffristen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung
• Dokumentation der Prüfergebnisse
Erdbaumaschinen müssen regelmäßig geprüft werden. Grundlage sind die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), z. B. DGUV Regel 100-500.
Grundsätzlich gilt:
• Mindestens einmal jährlich ist eine Prüfung erforderlich
• Zusätzliche Prüfungen bei besonderen Anlässen (z. B. nach Schäden oder Umbauten)
• Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung
Werden Prüfungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder dokumentiert, drohen erhebliche Konsequenzen:
• Persönliche Haftung für Unternehmer und verantwortliche Personen
• Stilllegung von Erdbaumaschinen durch Behörden
• Bußgelder bei Verstößen gegen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
• Regressforderungen durch Berufsgenossenschaften
• Strafrechtliche Konsequenzen bei Unfällen
Rechtsgrundlage:
• Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
• Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Regelwerk (u. a. DGUV Regel 100-500)
Der Kurs richtet sich an Personen mit:
• Technischer Berufsausbildung oder vergleichbarer Qualifikation
• Praktischer Erfahrung im Umgang mit Erdbaumaschinen
• Zeitnaher beruflicher Tätigkeit im entsprechenden Bereich
Diese Voraussetzungen entsprechen den Anforderungen an „befähigte Personen“ gemäß TRBS 1203.

Marcel
Bildungsverantwortlicher & Geschäftsführer
Unsere Lehrgänge
Ihre Vorteile von unseren Schulungen
Risiken ohne Arbeitsschutz-Schulungen
- Private Haftungsrisiken für Unternehmer auch bei GmbHs
- Sofortige Stilllegung von Arbeitsmitteln
- Hohe Bußgelder wegen Verstoßes gegen die BetrSichV
- Regressforderungen der Berufsgenossenschaft
- Strafrechtliche Konsequenzen bei Personenschäden
- Fortlaufende Kosten für externe Dienstleister
Vorteile mit Arbeitsschutz-Schulungen
- Mehr Sicherheit für Mitarbeiter
- Haftungsminimierung für Geschäftsführung und Führungskräfte
- Sicherstellung der Betriebsfähigkeit von Arbeitsmitteln
- Rechtssichere Betriebsabläufe durch Einhaltung der BG Vorgaben
- Absicherung gegenüber Berufsgenossenschaften und Behörden
- Selbstständiges Prüfen oder Ausbilden ohne externe Kosten
Häufige Fragen
Falls wir Ihre Fragen hier nicht beantworten können, stellen Sie jederzeit eine Anfrage über das Kontaktformular und wir helfen Ihnen gern.
Nach dem Kauf können Sie sofort mit dem E-Learning starten – orts- und zeitunabhängig und in Ihrem eigenen Tempo. Die Inhalte sind in übersichtliche Kapitel gegliedert und kombinieren Text, Audio und Video mit Praxisbeispielen und interaktiven Quiz, mit denen Sie Ihr Wissen direkt festigen. Den Abschluss bildet eine kurze Wissensüberprüfung – diese können Sie bei Bedarf jederzeit kostenlos wiederholen. Es gibt also keine Durchfallquote: In aller Regel schließen Sie die Schulung erfolgreich ab. Ergänzend zum E-Learning bieten wir ein regelmäßiges Online-Webinar sowie Praxis-Seminare an einem Standort der Learnhow | Akademie an. So verbinden Sie flexibles Selbstlernen mit dem direkten Austausch mit unseren Referenten – und beim Praxis-Seminar mit der praktischen Anwendung vor Ort.
Die Schulung endet mit einer kurzen Online-Wissensüberprüfung, in der Sie das Gelernte anwenden. Sie sichert die Qualität und Aussagekraft des Zertifikats. Sollten Sie die Bestehensgrenze nicht sofort erreichen, ist die Wiederholung jederzeit kostenlos möglich – so erreichen Sie das Schulungsziel zuverlässig, ohne zusätzliche Kosten.
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Unser flexibles E-Learning bereitet Sie orts- und zeitunabhängig auf unsere Live-Schulungen vor. Das Format enthält neben klassischen Slides und Quizformaten auch Audioformate zur Vertiefung des Wissens.
Die durch die Schulung dokumentierte Qualifikation – auch der Bediener- und Ausbildernachweis – gilt grundsätzlich unbefristet. Vorschriften wie die TRBS 1203 und die Regelwerke der Berufsgenossenschaften (DGUV) fordern jedoch, die Fachkenntnisse regelmäßig aufzufrischen – insbesondere bei befähigten Personen zur Prüfung von Arbeitsmitteln. Wir empfehlen daher eine Auffrischung in der Regel alle 2 bis 3 Jahre. Die fristgerechte Auffrischung liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Sie erhalten Ihr persönliches Zertifikat sofort nach erfolgreicher Teilnahme per E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse; zusätzlich wird es in Ihrem Profil in der Lernwelt hinterlegt. Bedienerausweis bzw. Ausbildernachweis werden zusätzlich im Rahmen des Praxis-Seminars ausgestellt.
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