Der MVAS-Nachweis: Wer ihn braucht und wie lange er gilt
Den Nachweis braucht die Person, die der Unternehmer als Verantwortliche für eine Arbeitsstelle im Straßenraum benennt, und ihr Vertreter. So steht es in der RSA 21, Teil A, Abschnitt 1.4 Absatz 3. Der Nachweis wird in einem Lehrgang erworben.

Die kurze Antwort: Den Nachweis braucht die Person, die der Unternehmer als Verantwortliche für eine Arbeitsstelle im Straßenraum benennt, und ihr Vertreter. So steht es in der RSA 21, Teil A, Abschnitt 1.4 Absatz 3. Der Nachweis wird in einem Lehrgang erworben. Eine Verfallsfrist legt die RSA 21 nicht fest, und auch für das MVAS 99 ist keine belegt. Maßgeblich ist, was Ihr Auftraggeber verlangt – öffentliche Auftraggeber setzen häufig eine konkrete Frist in ihren Vergabeunterlagen.
Wer braucht den MVAS-99-Nachweis?
Betroffen ist jeder Betrieb, der im Straßenraum arbeitet und dabei den Verkehr berührt:
- Tief-, Straßen- und Leitungsbau
- Kommunale Bauhöfe und Betriebshöfe
- Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation
- Verkehrssicherungsunternehmen
- Handwerksbetriebe mit Arbeiten am Straßenrand
- Baumpflege und Grünflächenunterhaltung
Entscheidend ist nicht die Branche, sondern die Tätigkeit. Wer eine Leitung im Gehweg öffnet oder mit dem Hubsteiger am Fahrbahnrand steht, richtet eine Arbeitsstelle ein.
Was die RSA 21 von der verantwortlichen Person verlangt
Die Anforderungen stehen wörtlich in der RSA 21, Teil A, Abschnitt 1.4 Absatz 3:
„Als Verantwortlicher […] kann nur benannt werden, wer jederzeit Zugriff auf die Arbeitsstellen vor Ort hat und über ausreichende Entscheidungsvollmachten im Rahmen des Adressaten der Anordnung verfügt sowie der deutschen Sprache mächtig ist. Außerdem muss er die erforderlichen Fachkenntnisse nach dem [MVAS] nachweisen; hiervon kann die anordnende Behörde bei Arbeiten mit geringen verkehrlichen Auswirkungen Ausnahmen zulassen. Die Behörde soll die Benennung eines Vertreters mit gleichen Voraussetzungen fordern.“
Daraus folgen drei Dinge für Ihren Betrieb:
- Der Nachweis allein reicht nicht. Die Person braucht auch Zugriff vor Ort, Entscheidungsvollmacht und Deutschkenntnisse.
- Es gibt eine Ausnahme. Bei Arbeiten mit geringen verkehrlichen Auswirkungen kann die Behörde auf den Nachweis verzichten.
- Eine Person reicht in der Regel nicht. Die Behörde soll einen Vertreter mit gleichen Voraussetzungen fordern. Sonst steht die Baustelle still, wenn der Verantwortliche krank oder im Urlaub ist.
Wie wird der Nachweis erworben?
Über einen Lehrgang bei einem Schulungsanbieter. Üblich sind Inhalte wie:
- Rechtlicher Rahmen und Zuständigkeiten
- Aufbau der RSA 21 und Anwendung der Regelpläne
- Verkehrszeichen, Absperr- und Warneinrichtungen
- Ablauf von der Antragstellung bis zur Anordnung
- Kontrolle und Dokumentation während der Laufzeit
- Verhalten bei Störungen und besonderen Lagen
Der Umfang unterscheidet sich je nach Anbieter.
Wie lange gilt der MVAS-Nachweis?
Hier entsteht regelmäßig Unsicherheit, deshalb der Punkt genauer:
Eine Verfallsfrist für den Nachweis legt die RSA 21 nicht fest, und auch für das MVAS 99 ist keine belegt. Öffentliche Auftraggeber und größere Auftraggeber im Bau nennen in ihren Vergabeunterlagen häufig eine konkrete Frist – diese ist dann maßgeblich.
Unabhängig davon gibt es einen fachlichen Grund für die Auffrischung: Die RSA wurde 2021 neu gefasst. Wer seinen Nachweis vor dieser Umstellung erworben hat, arbeitet möglicherweise mit überholten Regelplänen.
Praktische Empfehlung: Prüfen Sie, was Ihre Auftraggeber verlangen, und richten Sie die Auffrischung danach aus. Nach einer Neufassung der RSA ist eine Auffrischung in jedem Fall sinnvoll, unabhängig von einer Frist.
Was passiert ohne Nachweis?
Der Nachweis ist keine Formalie:
- Ohne Nachweis kann die Person nach RSA 21 Teil A, Abschnitt 1.4 nicht als Verantwortliche benannt werden, außer die Behörde lässt bei geringen verkehrlichen Auswirkungen eine Ausnahme zu.
- Öffentliche Auftraggeber verlangen den Nachweis häufig schon in den Vergabeunterlagen.
- Kommt es zu einem Unfall an einer mangelhaft abgesicherten Arbeitsstelle, wird die Frage der Qualifikation Teil der Aufarbeitung.
Der wirtschaftliche Schaden entsteht dabei meist vor dem Unfall – nämlich dann, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.
Häufige Fragen
Gibt es eine gesetzlich festgelegte Verfallsfrist für den MVAS-Nachweis? Nein, eine gesetzlich fixierte Verfallsfrist für den Qualifikationsnachweis gibt es nicht. Maßgeblich ist, was Ihr Auftraggeber verlangt; öffentliche Auftraggeber nennen in ihren Vergabeunterlagen häufig eine konkrete Frist.
Wer im Betrieb braucht den Nachweis? Die Person, die als Verantwortliche für die Arbeitsstelle benannt wird, und ihr Vertreter (RSA 21 Teil A, Abschnitt 1.4 Absatz 3). Bei Arbeiten mit geringen verkehrlichen Auswirkungen kann die Behörde vom Nachweis absehen.
Warum lohnt sich eine Auffrischung nach der Neufassung der RSA? Weil die RSA 2021 neu gefasst wurde: Wer den Nachweis vor dieser Umstellung erworben hat, arbeitet möglicherweise mit überholten Regelplänen.
Was passiert ohne Nachweis? Die Person kann nach RSA 21 nicht als Verantwortliche benannt werden, außer die Behörde lässt eine Ausnahme zu. Öffentliche Auftraggeber verlangen den Nachweis zudem häufig schon in den Vergabeunterlagen.
Weiterführend
→ MVAS 99 und RSA 21: der Unterschied
→ Wer braucht eine RSA-21-Schulung?
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Stand: 24. September 2026. Angaben zur Gültigkeit beruhen auf der üblichen Praxis und ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Auftragsbedingungen. Maßgeblich sind die Anforderungen Ihres Auftraggebers und die geltenden Regelwerke.
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