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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Digitaler Widerruf

Learnhow | Akademie — Stand: 19. August 2026 — Version 1.3

Anbieter

Learnhow GmbH
Lütke Feld 8
48329 Havixbeck
Deutschland
E-Mail: [email protected]
Internet: www.learnhow-akademie.de
Amtsgericht Coesfeld, HRB 23916
Vertretungsberechtigt: Marcel Reers (Geschäftsführer)

§ 1 Geltungsbereich und Zielgruppe

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über Bildungs- und Schulungsdienstleistungen, die zwischen der Learnhow GmbH, handelnd unter der Marke „Learnhow | Akademie“ (nachfolgend „Anbieter“), und dem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Website www.learnhow-akademie.de oder im Wege individueller Angebote geschlossen werden.

1.2 Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (mit oder ohne USt-Identifikationsnummer), juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit Abschluss eines Vertrages bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

1.3 Für den Fall, dass entgegen Ziff. 1.2 ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommen sollte, gelten die in Anhang 1 enthaltenen Verbraucherinformationen und Widerrufsregelungen ergänzend.

1.4 Diese AGB gelten für die folgenden Leistungsarten:

  • Online-Schulungen / E-Learning (rein digitale Selbstlernkurse)
  • Live-Webinare und Live-Online-Seminare
  • Blended-Learning-Schulungen (Kombination aus E-Learning-Selbstlernphase und Live-Online- oder Präsenz-Teil)
  • Praxis- und Präsenz-Seminare
  • Inhouse-Veranstaltungen
  • Firmenzugänge / All-Access-Lizenzen (sofern gesondert angeboten — hierfür gelten ergänzende Bedingungen)
  • B2B-Leadvermittlung an Dienstleister

Für einzelne Produkte oder Leistungsbereiche können ergänzende Bedingungen gelten, auf die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Angebot gesondert hingewiesen wird. Im Konfliktfall gehen die ergänzenden Bedingungen den Regelungen dieser AGB vor.

1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.6 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

1.7 Vertragssprache ist Deutsch.

1.8 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB die männliche Sprachform verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung von Schulungs- und Bildungsangeboten im Online-Shop des Anbieters stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

2.2 Mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot ab. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Auftraggeber seine Eingaben jederzeit korrigieren oder vom Bestellvorgang Abstand nehmen.

2.3 Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebots dar.

2.4 Ein Vertrag kommt erst zustande, sobald der Anbieter die Bestellung durch eine gesonderte Annahmeerklärung (z. B. per E-Mail) annimmt, die Bildungsleistung erbringt oder den Zugang zum E-Learning-Bereich freischaltet — je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

2.5 Bei individuell vereinbarten Inhouse-Veranstaltungen, Firmenzugängen oder Leistungen auf Basis schriftlicher Angebote kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots in Textform zustande.

2.6 Mit der Anmeldung eines Teilnehmers bestätigt der Auftraggeber die geistige und körperliche Eignung des Teilnehmers für die jeweilige Schulung. Die Prüfung und Sicherstellung der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des Teilnehmers obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Hierzu zählen insbesondere ausreichende Sprachkenntnisse, etwaige Vorqualifikationen sowie körperliche und gesundheitliche Eignung.

2.7 Der Anbieter ist berechtigt, einen Teilnehmer zur Veranstaltung nicht zuzulassen oder aus einer laufenden Veranstaltung auszuschließen, wenn der Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen offensichtlich nicht erfüllt oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung gefährdet. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt in diesem Fall bestehen.

2.8 Der Anbieter speichert den Vertragstext und stellt ihn dem Auftraggeber nach Login auf Anfrage zur Verfügung.

§ 3 Leistungsbeschreibung und Durchführung

3.1 Inhalt, Umfang und Form der Schulungsleistung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Online-Shop bzw. dem individuellen Angebot.

3.2 Der Anbieter ist berechtigt, die Methode und die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen. Der Einsatz von Subunternehmern, insbesondere Dozenten und Referenten, bedarf nicht der Zustimmung des Auftraggebers.

3.3 Der Anbieter behält sich den Wechsel von Referenten sowie Verlegungen oder Änderungen im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Durchführung durch einen bestimmten Referenten oder an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.

3.4 Aussagen und Erläuterungen in Werbematerialien, Produktbeschreibungen und sonstigen Veröffentlichungen des Anbieters verstehen sich ausschließlich als Beschaffenheitsbeschreibung und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.

3.5 Hinweis zum Zeitaufwand: Die E-Learning-Selbstlernphase erfordert in der Regel einen höheren Zeitaufwand als ein anschließendes Live-Webinar oder Praxis-Seminar. Die in der Produktbeschreibung angegebene Lernzeit ist als Orientierungswert zu verstehen; der tatsächliche Zeitbedarf hängt von individuellen Vorkenntnissen und Lernverhalten ab.

3.6 Blended-Learning-Schulungen bestehen aus einer E-Learning-Selbstlernphase sowie einem oder mehreren Live-Online- oder Präsenz-Terminen. Die Zugangsdaten für den E-Learning-Bereich werden dem Teilnehmer unmittelbar nach Zahlungseingang übermittelt. Der vollständige Abschluss der E-Learning-Selbstlernphase ist Voraussetzung für die Zulassung zum Live-Online- oder Präsenz-Termin.

3.7 Inhaltliche Änderungen, durch die das Veranstaltungsziel verändert wird, sind zulässig, soweit sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der für die Anerkennung der angestrebten Qualifikationen zuständigen Stellen erfolgen.

§ 4 Zugang, Account und Inaktivität

4.1 Der Zugang zu E-Learning-Inhalten erfolgt über einen persönlichen, nicht übertragbaren Account auf der Lernplattform des Anbieters. Der Account ist ausschließlich für den namentlich benannten Teilnehmer bestimmt.

4.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Anbieter ist berechtigt, einen Account bei begründetem Verdacht auf Account-Sharing, Mehrfachnutzung oder sonstigem Missbrauch zu sperren.

4.3 Garantierte Mindestzugangsdauer: Der Anbieter garantiert eine Zugangsdauer zum gebuchten E-Learning-Kurs von mindestens 12 Monaten ab Freischaltung des Accounts.

4.4 Inaktivitätsregelung: Wird der Account länger als 30 Tage nicht genutzt (kein Login bzw. kein dokumentierter Lernfortschritt), wird er auf den Status „inaktiv“ gesetzt. Inaktivität führt nicht zum Verlust des Zugangs oder des Lernfortschritts; eine Reaktivierung ist jederzeit innerhalb der Aufbewahrungsfrist kostenfrei möglich durch erneuten Login.

4.5 Aufbewahrungsfrist: Lernfortschritt und Accountdaten bleiben mindestens für die Dauer von 12 Monaten ab Freischaltung erhalten. Darüber hinaus bleibt der Zugang bestehen, solange der jeweilige Kurs Teil des Portfolios des Anbieters ist.

4.6 Portfolio-Anpassung: Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Kurse aus seinem Portfolio zu entfernen, insbesondere bei Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, veralteten Inhalten oder organisatorischer Notwendigkeit. Der Anbieter teilt dies dem Auftraggeber mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten in Textform mit. Während der Vorlaufzeit kann der Kurs uneingeschränkt abgeschlossen werden.

4.7 Hinweise zur Re-Qualifizierung: Der Anbieter kann den Auftraggeber im Rahmen einer Service-Erinnerung auf den empfohlenen Zeitpunkt einer Auffrischungsschulung hinweisen (siehe hierzu § 9.10). Ein Anspruch des Auftraggebers auf solche Erinnerungen besteht nicht; eine Verpflichtung zum Buchen einer Auffrischungsschulung beim Anbieter ebenso wenig.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Sämtliche Preisangaben im Online-Shop sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die anwendbare Umsatzsteuer wird auf den Produktseiten sowie im Bestellprozess gesondert ausgewiesen.

5.2 Rechnungen werden mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer gemäß § 14 UStG ausgestellt. Bei Leistungen an Unternehmer mit gültiger USt-Identifikationsnummer in anderen EU-Mitgliedstaaten erfolgt die Rechnungsstellung gegebenenfalls steuerfrei nach dem Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG).

5.3 Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesene Preis.

5.4 Standardzahlungsweise: Die Zahlung erfolgt grundsätzlich sofort bei Bestellung über die im Shop angebotenen Zahlungsmittel (insbesondere Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal). Der Zugang zum E-Learning-Bereich bzw. die verbindliche Reservierung des Seminarplatzes erfolgt nach erfolgreichem Zahlungseingang.

5.5 Rechnungskauf: Rechnungskauf ist Unternehmern auf gesonderte Anfrage und nach Vereinbarung möglich. Beim Erstkauf eines Auftraggebers ist ausschließlich Vorkasse möglich. Ab dem zweiten Auftrag kann Rechnungskauf nach Zustimmung des Anbieters gewährt werden. Das Zahlungsziel beträgt in diesem Fall 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.

5.6 Bei Rechnungskauf vor Zahlungseingang wird der Zugang zum E-Learning-Bereich nicht freigeschaltet bzw. die Teilnahme an Live- oder Präsenz-Terminen ist nicht gewährleistet. Die Leistungsbereitstellung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

5.7 Der Rechnungsversand erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse. Der Auftraggeber stimmt diesem Verfahren mit Vertragsschluss zu.

5.8 Verzug: Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

5.9 Zurückbehaltungsrecht des Anbieters: Bei nicht vollständiger Zahlung bis zum Ende der Schulungsmaßnahme ist der Anbieter berechtigt, Teilnahmebescheinigungen, Urkunden und Zertifikate zurückzubehalten.

5.10 Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.11 Eine nur zeitweise oder teilweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung des vereinbarten Entgelts.

§ 6 Freiwilliges Rücktrittsrecht („Geld-zurück-Garantie“)

6.1 Der Anbieter gewährt dem Auftraggeber ein freiwilliges Rücktrittsrecht nach Maßgabe der folgenden Absätze. Es tritt neben etwaige gesetzliche Rechte des Auftraggebers und lässt diese unberührt.

6.2 Voraussetzungen: Der Rücktritt ist möglich, solange das erste Kapitel des E-Learning-Anteils im Lernmanagementsystem des Anbieters noch nicht als „abgeschlossen“ markiert ist und zusätzlich die folgende Frist gewahrt ist:

a) bei reinen E-Learning-Kursen: Seit dem Vertragsschluss sind nicht mehr als 30 Kalendertage vergangen.

b) bei Blended-Learning-Schulungen sowie Praxis- und Präsenz-Seminaren: Die Rücktrittserklärung geht dem Anbieter spätestens am 7. Kalendertag vor dem gebuchten Live-Termin zu.

6.3 Erlöschen: Entfällt eine der Voraussetzungen nach Ziff. 6.2, erlischt das freiwillige Rücktrittsrecht; in diesem Fall werden 100 % der vereinbarten Gebühr fällig. Dies gilt insbesondere bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch. Unberührt bleibt die Umbuchungsregelung nach § 7.1 für Live-Webinare und Live-Online-Seminare. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter.

6.4 Nicht erfasst: Das freiwillige Rücktrittsrecht gilt nicht für:

  • Inhouse-Veranstaltungen
  • Firmenzugänge / All-Access-Lizenzen
  • individuell konfigurierte oder beauftragte Leistungen

6.5 Ausübung: Der Rücktritt erfolgt durch Übermittlung des in Anhang 2 beigefügten Rücktrittsformulars per E-Mail an [email protected]. Die Übermittlung in Textform genügt; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich, sofern die verantwortliche Person aus dem Inhalt erkennbar ist.

6.6 Rechtsfolgen: Nach wirksamem Rücktritt erstattet der Anbieter den Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rücktrittserklärung. Die Rückzahlung erfolgt über das ursprünglich für die Zahlung verwendete Zahlungsmittel, sofern mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wurde. Der Zugang zum betroffenen Kurs wird mit Eingang der Rücktrittserklärung gesperrt. Ein Anspruch auf Ausstellung eines Zertifikats besteht nach Rücktritt nicht.

6.7 Mehrere Schulungen: Bei Buchung mehrerer Schulungen gilt das freiwillige Rücktrittsrecht für jede Schulung separat. Die Fristen nach Ziff. 6.2 beginnen jeweils mit dem Vertragsschluss für die einzelne Schulung.

6.8 Vorbehalt: Der Anbieter behält sich vor, das freiwillige Rücktrittsrecht für zukünftige Verträge zu ändern oder einzuschränken. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben davon unberührt.

§ 7 Umbuchung und Stornierung durch den Auftraggeber

7.1 Umbuchung von Live-Webinaren und Live-Online-Seminaren: Der Auftraggeber kann einen gebuchten Termin jederzeit kostenfrei auf einen anderen verfügbaren Termin verlegen. Der Teilnahmeanspruch besteht 12 Monate ab Vertragsschluss. Ein Nichterscheinen gilt als Umbuchung und löst keine zusätzlichen Gebühren aus.

7.2 Umbuchung von Praxis- und Präsenz-Seminaren sowie der Live-Anteile von Blended-Learning-Schulungen: Der Auftraggeber kann den Termin bis 7 Kalendertage vor Seminarbeginn ohne Angabe von Gründen kostenfrei auf einen anderen verfügbaren Termin verlegen. Die Umbuchung ist unabhängig vom Lernfortschritt im E-Learning-Anteil.

7.3 Stornierung: Für die Beendigung des Vertrags gilt das freiwillige Rücktrittsrecht nach § 6. Liegen dessen Voraussetzungen nicht mehr vor, ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen; es werden 100 % der vereinbarten Gebühr fällig. Bei Blended-Learning-Schulungen bleibt ein bereits freigeschalteter E-Learning-Zugang von der Stornierung des Live-Anteils unberührt.

7.4 Form und Frist: Umbuchungen und Stornierungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Erklärung beim Anbieter.

7.5 Ersatzteilnehmer: Der Auftraggeber kann jederzeit kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Eine Aufteilung eines Seminarplatzes auf mehrere Teilnehmer ist ausgeschlossen.

7.6 Inhouse-Veranstaltungen: Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen für Inhouse-Veranstaltungen werden im jeweiligen Einzelvertrag geregelt.

7.7 Schadensnachweis: Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.8 Fristlose Kündigung: Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Absage und Änderungen durch den Anbieter

8.1 Mindestteilnehmerzahl: Die Durchführung von Live-Webinaren, Live-Online-Seminaren, Praxis- und Präsenz-Seminaren sowie Blended-Learning-Schulungen mit Live- oder Präsenz-Anteil setzt eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen je Termin voraus. Reine E-Learning-Kurse sind hiervon nicht betroffen.

8.2 Absagerecht des Anbieters: Der Anbieter ist berechtigt, eine Veranstaltung jederzeit aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen, insbesondere wegen:

a) Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nach § 8.1

b) kurzfristiger Verhinderung des Referenten ohne Möglichkeit einer Ersatzbesetzung

c) technischer Gründe

d) höherer Gewalt

e) sonstiger nicht vom Anbieter zu vertretender Umstände

8.3 Wahlrecht des Auftraggebers bei Absage — reine Präsenz- oder Live-Online-Seminare: Bei reinen Präsenz-Seminaren und reinen Live-Online-Seminaren (ohne E-Learning-Selbstlernphase) steht dem Auftraggeber im Falle einer Absage durch den Anbieter ein Wahlrecht zwischen den folgenden zwei Alternativen zu:

a) Kostenfreie Teilnahme an einem Alternativtermin der gleichen Veranstaltung, sofern verfügbar — ohne weitere Aufpreise oder Bearbeitungsgebühren, oder

b) Vollständige Rückerstattung des für die abgesagte Veranstaltung bereits geleisteten Entgelts innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer entsprechenden Erstattungsanfrage in Textform, über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.

Sofern der Auftraggeber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Absagemitteilung keine ausdrückliche Erstattungsanfrage in Textform stellt, gilt als Standard die Verschiebung auf einen Alternativtermin der gleichen Veranstaltung. Der Anbieter wird hierfür rechtzeitig einen Alternativtermin vorschlagen.

8.4 Wahlrecht bei Absage des Live-Anteils einer Blended-Learning-Schulung: Bei Blended-Learning-Schulungen, deren E-Learning-Selbstlernphase bereits begonnen wurde, gilt für den Fall der Absage des Live-Online- oder Präsenz-Termins durch den Anbieter folgendes:

a) Standard — Terminverschiebung: Die E-Learning-Selbstlernphase bildet die fachliche Grundlage für den Live-Anteil und gilt nicht als isolierte Leistung. Bei Absage des Live-Anteils wird daher als Standard ein Alternativtermin für den Live-Online- oder Präsenz-Teil angeboten. Der bereits absolvierte E-Learning-Fortschritt bleibt für den Alternativtermin in vollem Umfang anrechenbar. Eine Verschiebung des Live-Anteils auf einen späteren Termin innerhalb der regulären Zugangsdauer gemäß § 4.3 bis § 4.5 ist ohne Aufpreise oder Bearbeitungsgebühren möglich.

b) Erstattung auf ausdrückliche Anfrage: Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich keine Terminverschiebung, kann er stattdessen in Textform eine anteilige oder vollständige Erstattung beantragen. Es gilt: Erste E-Learning-Lektion noch nicht abgeschlossen: vollständige Rückerstattung (100 %) des Kaufpreises innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Anfrage. Erste E-Learning-Lektion bereits abgeschlossen: anteilige Rückerstattung in Höhe von 50 % des Kaufpreises innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Anfrage. Die verbleibenden 50 % entfallen auf die bereits genutzte E-Learning-Selbstlernphase, die als erbrachte Teilleistung gilt. Der Zugang zum E-Learning-Bereich bleibt im Rahmen der regulären Zugangsdauer gemäß § 4.3 bis § 4.5 bestehen.

c) Frist: Die Erstattungsanfrage ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Absagemitteilung beim Anbieter in Textform einzureichen. Geht innerhalb dieser Frist keine Erstattungsanfrage ein, gilt die Terminverschiebung als gewählte Variante; der Anbieter wird einen Alternativtermin vorschlagen.

8.5 Ausschluss weitergehender Ansprüche: Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen den Anbieter, insbesondere Schadensersatzansprüche für Reise- und Übernachtungskosten, entgangene Arbeitszeit, Verdienstausfall oder sonstige Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit den Anbieter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Anbieter empfiehlt dem Auftraggeber, bei An- und Abreisen zu Präsenz-Seminaren erst nach Erhalt der Durchführungsbestätigung verbindliche Buchungen vorzunehmen oder stornierbare Tarife zu wählen.

8.6 Mitteilung der Absage: Die Absage erfolgt in Textform (E-Mail genügt) und wird so frühzeitig wie möglich kommuniziert. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl wird die Absage spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt, soweit nicht ausnahmsweise kurzfristigere Absagegründe vorliegen.

8.7 Inhaltliche Programmänderungen: Der Anbieter behält sich vor, einzelne Programminhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Auftraggebers abzuändern, soweit dadurch das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert wird. Solche Änderungen begründen keinen Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

§ 9 Zertifikate, Teilnahmenachweise, Auffrischung und Arbeitgeberpflichten

9.1 Charakter der Zertifikate: Der Anbieter stellt nach erfolgreichem Abschluss einer Schulungsmaßnahme ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme aus. Dieses Zertifikat dokumentiert ausschließlich die Vermittlung der schulungsspezifischen Inhalte sowie das Bestehen einer zugehörigen Wissensüberprüfung.

9.2 Keine ZFU-Zertifikate: Die Schulungen des Anbieters sind nicht durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen und werden auch nicht als zulassungspflichtiger Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) angeboten. Die vom Anbieter ausgestellten Zertifikate sind ausdrücklich keine Zertifikate im Sinne des FernUSG bzw. der ZFU-Regelungen und stellen keine staatlich anerkannte Qualifikation oder einen staatlich anerkannten Abschluss dar.

9.3 Charakter der Schulungsmaßnahmen: Die vom Anbieter angebotenen Schulungen sind als kompakte Wissensvermittlung und Unterweisung im Bereich Arbeitssicherheit, Bedienerqualifikation, Sachkunde-Vorbereitung sowie verwandter beruflicher Themenfelder konzipiert. Sie zielen darauf ab, dem Auftraggeber bzw. den von ihm benannten Teilnehmern fachliche Grundlagen zur Erfüllung gesetzlicher und betrieblicher Anforderungen zu vermitteln. Eine fortlaufende individuelle Lernbegleitung, eine systematische Lernerfolgskontrolle durch personelle Korrektur sowie ein vergleichbarer Lehr- und Lernprozess im Sinne von § 1 Abs. 1 FernUSG werden nicht geschuldet.

9.4 Erfolgskriterium: Voraussetzung für die Ausstellung eines Zertifikats über die erfolgreiche Teilnahme ist das Erreichen der in der jeweiligen Produktbeschreibung definierten Bestehensgrenze (in der Regel mindestens 70 % der erreichbaren Punkte in der automatisierten Wissensüberprüfung) sowie die vollständige Bearbeitung der Lerninhalte.

9.5 Digitale Ausstellung: Zertifikate werden digital ausgestellt und stehen dem Teilnehmer im Lernmanagementsystem zum Download zur Verfügung. Dem Auftraggeber wird empfohlen, eine lokale Kopie des Zertifikats sowie ggf. zugehöriger Prüfungsnachweise zu archivieren.

9.6 Personenbezug: Zertifikate sind ausschließlich personenbezogen und nicht übertragbar.

9.7 Verlust- oder Wiederausstellung: Die Wiederausstellung eines Zertifikats nach Verlust oder bei Änderungswünschen kann gegen eine angemessene Bearbeitungspauschale erfolgen.

9.8 Bestätigung der Teilnahme — Abgrenzung zur Beauftragung: Die vom Anbieter ausgestellten Zertifikate bestätigen ausschließlich die erfolgreiche Teilnahme des Teilnehmers an der jeweiligen Schulungsmaßnahme. Sie stellen weder eine Eignungsfeststellung noch eine Berechtigung zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dar. Die abschließende Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung des Teilnehmers sowie die schriftliche Beauftragung oder Bestellung zur jeweiligen Tätigkeit obliegen ausschließlich dem Arbeitgeber bzw. Auftraggeber.

9.9 Keine Haftung für abweichende Bewertungen: Ein Mangel der Schulungsleistung liegt nicht vor, wenn Behörden, Berufsgenossenschaften, Versicherungen oder der Arbeitgeber selbst im Einzelfall eine darüber hinausgehende oder andere Schulungstiefe verlangen, sofern der Anbieter in seiner Produktbeschreibung keinen falschen Eindruck über Umfang und Reichweite der Schulung erweckt hat.

9.10 Gültigkeit der Qualifikation und Auffrischung: Die durch die erfolgreiche Schulungsteilnahme dokumentierte Qualifikation gilt grundsätzlich unbefristet. Das ausgestellte Zertifikat dokumentiert die erfolgreiche Teilnahme zum Schulungszeitpunkt und verliert diese Eigenschaft nicht durch Zeitablauf. Die TRBS 1203 sowie weitere einschlägige Regelwerke der Berufsgenossenschaften (insbesondere DGUV-Grundsätze und -Vorschriften) fordern jedoch eine regelmäßige Aktualisierung der Fachkenntnisse, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten. Der Anbieter empfiehlt vor diesem Hintergrund eine Auffrischungsschulung in der Regel alle 2 bis 3 Jahre. Die Verantwortung für die fristgerechte und sachgerechte Aktualisierung der Fachkenntnisse seiner Mitarbeiter obliegt ausschließlich dem Arbeitgeber bzw. Auftraggeber. Eine Garantie, dass die durch die Schulung vermittelten Inhalte ohne Auffrischung dauerhaft den jeweils aktuellen rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen, wird vom Anbieter nicht übernommen.

9.11 Pflichten des Arbeitgebers / Auftraggebers: Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und bestätigt, dass die schriftliche Beauftragung und Bestellung von Mitarbeitern zu sicherheitsrelevanten Tätigkeiten eine zwingende, unübertragbare Pflicht des Arbeitgebers im Sinne der einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist. Diese Pflicht des Arbeitgebers umfasst insbesondere:

a) die Prüfung der persönlichen Eignung des Mitarbeiters (körperliche und geistige Eignung, Mindestalter, ausreichende Sprachkenntnisse, gesundheitliche Eignung gemäß einschlägiger Untersuchungsgrundsätze wie z. B. G 25, G 41)

b) die Prüfung der fachlichen Qualifikation einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Vorqualifikationen, Berufserfahrung oder zusätzlicher Befähigungsnachweise

c) die schriftliche Beauftragung oder Bestellung des Mitarbeiters zur jeweiligen Tätigkeit (z. B. als Bediener von Flurförderzeugen nach DGUV Grundsatz 308-001, als befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV, als Sicherheitsbeauftragter nach § 22 SGB VII, als Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 oder in vergleichbarer Funktion)

d) die regelmäßige Unterweisung des Mitarbeiters am konkreten Arbeitsplatz und an den dort eingesetzten Arbeitsmitteln gemäß § 12 ArbSchG

e) die Überwachung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung im laufenden Betrieb

f) die Sicherstellung der fristgerechten Auffrischung der Qualifikation gemäß § 9.10

9.12 Haftungsabgrenzung: Eine Übernahme dieser arbeitgeberseitigen Pflichten durch den Anbieter findet weder ausdrücklich noch konkludent statt. Die vom Anbieter erbrachte Schulungsleistung und das ausgestellte Teilnahmezertifikat sind ein notwendiger, aber nicht hinreichender Baustein der Mitarbeiterqualifizierung. Sie ersetzen weder die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber noch dessen Verpflichtung zur arbeitsplatzbezogenen Unterweisung. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber die in § 9.11 genannten Pflichten ganz oder teilweise nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

§ 10 Urheberrechte, Vertraulichkeit und Vertragsstrafe

10.1 Schutz der Inhalte: Sämtliche im Rahmen der Schulungen bereitgestellten Inhalte (insbesondere Lehrvideos, Skripte, Audio-Inhalte, Grafiken, Tests, Lernsoftware sowie KI-gestützt erstellte Inhalte) sind urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte verbleiben beim Anbieter.

10.2 Nutzungsrecht: Der Auftraggeber erhält ausschließlich ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Schulungsinhalten, beschränkt auf den persönlichen Lernzweck des namentlich benannten Teilnehmers im Rahmen des gebuchten Kurses.

10.3 Vertraulichkeit: Sämtliche bereitgestellten Inhalte sind streng vertraulich. Sie dürfen weder vollständig noch in Auszügen an Dritte — auch nicht innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers über den namentlich benannten Teilnehmer hinaus — weitergegeben, zugänglich gemacht, vervielfältigt, übersetzt, bearbeitet, in andere Sprachen oder Formate übertragen, in KI-Trainingsdaten eingespeist oder öffentlich zugänglich gemacht werden, es sei denn, hierfür liegt eine gesonderte, kostenpflichtige Lizenzvereinbarung mit dem Anbieter vor.

10.4 Verbotene Handlungen umfassen insbesondere:

a) das Anfertigen von Mitschnitten, Bildschirmaufzeichnungen oder Screenshots zum Zwecke der Weiterverbreitung

b) das Herunterladen von Lerninhalten außerhalb der vom Lernmanagementsystem vorgesehenen Funktionen

c) die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte

d) das Reverse Engineering, die Dekompilierung oder die anderweitige technische Analyse der Lernplattform und ihrer Inhalte

e) die Verwendung der Inhalte für eigene oder Dritte betreffende kommerzielle Schulungszwecke

10.5 Vertragsstrafe: Bei jeder schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Vertraulichkeits- und Nutzungsbestimmungen dieses § 10 verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe der Anbieter nach billigem Ermessen festsetzt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann (sog. Hamburger Brauch). Die Vertragsstrafe beträgt mindestens 2.000 EUR und höchstens 25.000 EUR je Einzelverstoß. Bei Dauerverstößen gilt jeder angefangene Monat als gesonderter Verstoß. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

10.6 KI-gestützte Inhalte: Teile der Schulungsinhalte können KI-gestützt produziert oder aktualisiert worden sein. Auch an diesen Inhalten behält sich der Anbieter sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte vor.

10.7 Aufrechterhaltung der Nutzungsrechte: Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

10.8 Markenrechte: Die Verwendung von Marken, Logos und Zeichen des Anbieters durch den Auftraggeber zu Werbe- oder Vertriebszwecken bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters in Textform.

§ 11 Mitwirkungspflichten und technische Voraussetzungen

11.1 Allgemeine Pflichten: Der Auftraggeber und der jeweilige Teilnehmer sind verpflichtet, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Schulung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung korrekter Anmeldedaten, die Aktualhaltung der Kontaktdaten sowie die Einhaltung der vom Anbieter kommunizierten Termine.

11.2 Technische Mindestvoraussetzungen für die Teilnahme an Online-Schulungen und Live-Webinaren:

  • PC, Laptop oder Tablet mit ausreichend großem Display
  • aktuelles Betriebssystem (Windows 10 oder neuer, macOS 10.8 oder neuer)
  • aktueller Browser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge oder Apple Safari, jeweils in aktueller Version)
  • aktiviertes JavaScript
  • mindestens 2 GB Arbeitsspeicher
  • Mikrofon und Lautsprecher, vorzugsweise als Headset (keine Freisprecheinrichtung)
  • Webcam
  • stabile Internetverbindung mit mindestens 6 Mbit/s während der Live-Termine

11.3 Der Teilnehmer ist für die Funktionalität der eigenen technischen Geräte, Anschlüsse und Verbindungen vollumfänglich selbst verantwortlich. Vor Beginn einer Live-Veranstaltung sollte die Funktion getestet werden.

11.4 Inhouse-Veranstaltungen: Bei Inhouse-Veranstaltungen stellt der Auftraggeber dem Anbieter angemessen ausgestattete Schulungsräume sowie die für die Durchführung notwendigen technischen Voraussetzungen kostenfrei zur Verfügung. Der Anbieter informiert den Auftraggeber rechtzeitig über Art und Umfang der benötigten Räumlichkeiten und Ausstattung. Im Falle einer Pandemielage ist ein den geltenden Verordnungen entsprechendes Hygienekonzept des Auftraggebers vorzulegen und umzusetzen.

11.5 Mehraufwand: Mehraufwand, der durch verspätete, unrichtige oder unvollständige Angaben oder nicht ordnungsgemäße Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers entsteht, geht zu Lasten des Auftraggebers und kann auch bei Festpreisvereinbarungen zusätzlich abgerechnet werden.

§ 12 Verfügbarkeit der Plattform und Drittsysteme

12.1 Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit seiner Lernplattform und sonstigen digitalen Dienste, gewährleistet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit.

12.2 Wartungsarbeiten werden, soweit planbar, vorab angekündigt und außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt.

12.3 Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Beeinträchtigungen, die durch Drittsysteme verursacht werden, insbesondere Zahlungsdienstleister, Lernmanagementsysteme externer Anbieter, E-Mail-Provider sowie das öffentliche Internet.

12.4 Bei länger als 48 zusammenhängenden Stunden andauerndem Ausfall der Lernplattform aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, kann der Anbieter dem Auftraggeber eine angemessene Verlängerung der Zugangsdauer oder eine anteilige Erstattung anbieten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

§ 13 Haftung

13.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt:

a) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

b) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung

c) für Schäden, die auf der Verletzung übernommener Garantien oder zugesicherter Eigenschaften beruhen

d) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes

13.2 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

13.3 In allen übrigen Fällen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung auf einen Höchstbetrag von 100.000 EUR je Schadensfall und Schadensjahr begrenzt.

13.4 Mittelbare Schäden: Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Mehraufwendungen zur Wiederbeschaffung von Daten ist außerhalb der Fälle gemäß § 13.1 ausgeschlossen.

13.5 Eingebrachte Sachen: Eine Haftung für vom Teilnehmer in Veranstaltungsräume eingebrachte Sachen wird ausdrücklich nicht übernommen.

13.6 Mitarbeiterhaftung: Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

13.7 B2B-Leadvermittlung: Bei der Vermittlung von Leads an Dienstleister übernimmt der Anbieter keine Gewähr für Bonität, Abschlussbereitschaft oder Qualität potenzieller Kunden. Eine Erfolgsgarantie wird ausdrücklich nicht übernommen.

13.8 Verjährung: Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter verjähren — außer in Fällen des § 13.1 — innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 14 Datenschutz und Bildaufnahmen

14.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der Teilnehmer ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der unter www.learnhow-akademie.de/utility-pages/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung.

14.2 Auftragsverarbeitung: Soweit der Anbieter personenbezogene Daten von Teilnehmern im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (insbesondere bei Inhouse-Veranstaltungen und Firmenzugängen), wird auf Wunsch des Auftraggebers ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

14.3 Bild- und Tonaufnahmen: Bild- und Tonaufnahmen während Präsenz- oder Online-Veranstaltungen erfolgen ausschließlich nach gesonderter, ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der jeweils betroffenen Personen.

14.4 Logo-Nutzung als Referenz: Eine Verwendung des Firmenlogos oder des Namens des Auftraggebers als Referenz auf der Website oder in sonstigen Werbemitteln des Anbieters erfolgt ausschließlich nach gesonderter, ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers.

§ 15 Vertraulichkeit bei Inhouse-Veranstaltungen und Firmenzugängen

15.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung über die jeweils andere Partei bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

15.2 Diese Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

15.3 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Informationen über interne Abläufe, Mitarbeiter, Kunden, technische Verfahren, Geschäftsstrategien und finanzielle Verhältnisse.

15.4 Ausgenommen sind Informationen, die der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Vertragsschluss bekannt waren, ohne Verletzung dieser Bestimmung allgemein bekannt geworden sind oder von einer dritten Partei rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung übermittelt wurden.

§ 16 Änderungen dieser AGB

16.1 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB für künftige Vertragsverhältnisse jederzeit zu ändern.

16.2 Für laufende Vertragsverhältnisse, insbesondere mehrjährige Firmenzugänge, kann der Anbieter Änderungen mit einer Vorlaufzeit von mindestens sechs Wochen in Textform ankündigen. Der Auftraggeber hat das Recht, den Änderungen innerhalb dieser Frist in Textform zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf die Frist und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftraggeber im Falle einer Änderung gesondert hingewiesen.

16.3 Für einmalige Käufe (z. B. Einzelkurse, Einzel-Seminare) gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.

§ 17 Schlussbestimmungen

17.1 Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen.

17.2 Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland hat.

17.3 Erfüllungsort: Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters. Bei Präsenz-Veranstaltungen gilt der jeweilige Veranstaltungsort als Erfüllungsort.

17.4 Textform: Soweit in diesen AGB die Schrift- oder Textform vorgesehen ist, genügt die Übersendung per E-Mail, sofern der Absender erkennbar ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.

17.5 Verbraucherschlichtung: Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17.6 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Anhang 1 — Widerrufsbelehrung (Backup für Verbraucher-Sonderfall)

Das Angebot des Anbieters richtet sich gemäß § 1 dieser AGB ausschließlich an Unternehmer. Sollte gleichwohl im Einzelfall ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommen, gilt nachfolgende Widerrufsbelehrung.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Learnhow GmbH, Lütke Feld 8, 48329 Havixbeck, Deutschland — E-Mail: [email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Eine formlose, eindeutige Erklärung genügt.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat, sofern der Verbraucher zuvor seine ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

Bei einem Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).

Anhang 2 — Rücktrittsformular zum freiwilligen Rücktrittsrecht (Unternehmer)

*Dieses Formular ist ausschließlich für Auftraggeber bestimmt, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln. Es bezieht sich auf das freiwillige Rücktrittsrecht gemäß § 6 der AGB und ist nicht mit dem gesetzlichen Verbraucher-Widerrufsrecht zu verwechseln.*

An: Learnhow GmbH, Lütke Feld 8, 48329 Havixbeck — E-Mail: [email protected]

Hiermit erkläre(n) ich / erklären wir den Rücktritt vom Vertrag über die folgende Schulung im Rahmen des freiwilligen Rücktrittsrechts gemäß § 6 der AGB:

  • Kursbezeichnung: ______________________
  • Bestellnummer / Rechnungsnummer: ______________________
  • Bestelldatum: ______________________
  • Freischaltungsdatum (Account): ______________________
  • Firma des Auftraggebers: ______________________
  • Anschrift des Auftraggebers: ______________________
  • USt-Identifikationsnummer (sofern vorhanden): ______________________
  • Name des Teilnehmers: ______________________
  • E-Mail-Adresse des LMS-Accounts: ______________________

Ich bestätige / Wir bestätigen, dass:

  • es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt
  • seit dem Vertragsschluss noch keine 30 Kalendertage vergangen sind
  • die erste Lektion des oben genannten Kurses zum Zeitpunkt dieser Erklärung im Lernmanagementsystem noch nicht als „abgeschlossen“ markiert ist
  • uns bekannt ist, dass die Rückzahlung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang dieser Erklärung über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel erfolgt
  • uns bekannt ist, dass mit dem Rücktritt der Zugang zum gebuchten Kurs gesperrt wird und kein Anspruch auf Ausstellung eines Zertifikats besteht

Ort, Datum: ______________________

Name und Funktion der verantwortlichen Person: ______________________

Unterschrift (sofern in Papierform übermittelt): ______________________

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