RSA 21 verständlich erklärt: Was die Richtlinie regelt

RSA steht für „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“. Die Ausgabe 2021, kurz RSA 21, legt fest, wie eine Baustelle im öffentlichen Verkehrsraum abgesichert werden muss – welche Verkehrszeichen, welche Absperrungen, in welchem Abstand.

RSA 21 verständlich erklärt: Was die Richtlinie regelt

Die kurze Antwort: RSA steht für „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“. Die Ausgabe 2021, kurz RSA 21, legt fest, wie eine Baustelle im öffentlichen Verkehrsraum abgesichert werden muss – welche Verkehrszeichen, welche Absperrungen, in welchem Abstand. Sie erscheint bei der FGSV unter der Nummer 370, wurde mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 24/2021 eingeführt und ersetzt die RSA 95.

Sie ist die technische Grundlage. Dass die verantwortliche Person Fachkenntnisse nachweisen muss, steht in der RSA 21 selbst. Welche Fachkenntnisse das sind, beschreibt ein anderes Dokument: das MVAS 99.

Wofür gilt die RSA 21?

Immer dann, wenn im öffentlichen Verkehrsraum gearbeitet wird und der Verkehr davon berührt ist. Das betrifft weit mehr Betriebe, als viele annehmen:

  • Tief- und Straßenbau
  • Leitungsbau für Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation
  • Kommunale Bauhöfe
  • Handwerksbetriebe mit Arbeiten am Straßenrand
  • Baumpflege und Grünflächenunterhaltung
  • Aufstellen von Gerüsten oder Containern im Straßenraum

Auch eine kurze Maßnahme ist eine Arbeitsstelle. Ob eine Absicherung erforderlich ist, hängt nicht von der Dauer ab, sondern davon, ob der Verkehr betroffen ist.

Wie ist die RSA 21 aufgebaut?

Die RSA 21 ist nach Straßenart gegliedert. Diese Struktur ist der Grund, warum in der Praxis oft nach einem bestimmten Teil gesucht wird:

TeilInhalt
Teil AAllgemeines und Grundlagen, gilt für alle Straßenarten
Teil BInnerortsstraßen
Teil CLandstraßen
Teil DAutobahnen

Wer innerorts eine Leitung verlegt, arbeitet mit Teil A und Teil B. Auf der Landstraße gilt Teil C. Die Anforderungen unterscheiden sich deutlich, weil Geschwindigkeit und Verkehrsaufkommen unterschiedlich sind.

Was sind die Regelpläne der RSA 21?

Der praktisch wichtigste Bestandteil sind die Regelpläne. Das sind standardisierte Absicherungspläne für wiederkehrende Situationen: Arbeiten am Fahrbahnrand, halbseitige Sperrung, Gehwegsperrung, Arbeiten in einer Kreuzung.

Ein Regelplan zeigt, welche Verkehrszeichen wo stehen, welche Abstände gelten und wie die Verkehrsführung aussieht. Für die häufigen Fälle muss also niemand eine eigene Lösung entwerfen – der passende Regelplan wird ausgewählt und umgesetzt.

Genau deshalb wird nach den Regelplänen so häufig gesucht: Sie sind das Arbeitsdokument, nicht die Richtlinie als Ganzes.

Wie hängt die RSA 21 mit der verkehrsrechtlichen Anordnung zusammen?

Bevor eine Arbeitsstelle eingerichtet wird, braucht es eine verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Die Pflicht dazu trifft den Unternehmer direkt. So steht es in § 45 Abs. 6 StVO:

„Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer – die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans – von der zuständigen Behörde Anordnungen […] darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind […] Sie haben diese Anordnungen zu befolgen […].“

Die Anordnung legt verbindlich fest, wie abzusichern ist, und stützt sich dabei auf die RSA. Für den Antrag wird üblicherweise der vorgesehene Regelplan angegeben. Nach RSA 21 Teil A, Abschnitt 1.4 ist die Anordnung auf der Arbeitsstelle bereitzuhalten und auf Verlangen vorzulegen. Ohne Anordnung darf die Arbeitsstelle nicht eingerichtet werden. Das ist der Punkt, an dem die Richtlinie für Betriebe unmittelbar praktisch wird.

Was bedeutet die Ausgabe 2021 für Betriebe?

Die RSA 21 löst die RSA 95 ab. Neu ist schon der Titel: Das Wort „verkehrsrechtliche“ ist 2021 hinzugekommen. Betriebe, die noch mit älteren Unterlagen arbeiten, laufen Gefahr, überholte Regelpläne zu verwenden.

Wer Absicherungen plant oder ausführt, sollte deshalb prüfen, auf welchem Stand die eigenen Vorlagen sind – insbesondere ausgedruckte Regelpläne in Fahrzeugen und Ordnern.

Was brauchen Betriebe aus der RSA 21?

Drei Dinge:

Kenntnis der Regelpläne, die für die eigenen Arbeiten typisch sind. In den meisten Betrieben sind das nur wenige.

Eine verantwortliche Person mit den erforderlichen Fachkenntnissen. Die RSA 21 stellt dafür in Teil A, Abschnitt 1.4 Absatz 3 vier Anforderungen: Die Person muss jederzeit Zugriff auf die Arbeitsstelle haben, ausreichende Entscheidungsvollmacht besitzen, der deutschen Sprache mächtig sein und die Fachkenntnisse nach dem MVAS nachweisen. Bei Arbeiten mit geringen verkehrlichen Auswirkungen kann die Behörde vom Nachweis absehen. Und sie soll einen Vertreter mit gleichen Voraussetzungen fordern.

Aktuelles Material. Absperrschranken, Warnleuchten, Verkehrszeichen und Fahrzeugbeschilderung müssen dem geforderten Standard entsprechen.

Häufige Fragen

Wofür steht die Abkürzung RSA 21 und was regelt die Richtlinie? RSA 21 steht für die „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ in der Ausgabe 2021 (FGSV 370); sie legen fest, wie eine Baustelle im öffentlichen Verkehrsraum abgesichert werden muss.

Gilt die RSA 21 auch für kurze Arbeiten im Straßenraum? Ja, auch eine kurze Maßnahme ist eine Arbeitsstelle. Ob eine Absicherung erforderlich ist, hängt nicht von der Dauer ab, sondern davon, ob der Verkehr betroffen ist.

Welcher Teil der RSA 21 gilt für Arbeiten innerorts? Teil A mit den allgemeinen Grundlagen und Teil B für Innerortsstraßen. Auf der Landstraße gilt Teil C, auf der Autobahn Teil D.

Darf eine Arbeitsstelle ohne verkehrsrechtliche Anordnung eingerichtet werden? Nein. Nach § 45 Abs. 6 StVO muss der Unternehmer die Anordnung vor Beginn der Arbeiten einholen und befolgen. Sie stützt sich auf die RSA; im Antrag wird üblicherweise der vorgesehene Regelplan angegeben.

Regelt die RSA 21 auch, wer die Absicherung verantworten darf? Ja, in Teil A, Abschnitt 1.4 Absatz 3: Die verantwortliche Person braucht Zugriff vor Ort, Entscheidungsvollmacht, Deutschkenntnisse und den Nachweis der Fachkenntnisse nach dem MVAS. Welche Fachkenntnisse das sind, beschreibt das MVAS 99.

Weiterführend

→ RSA-21-Regelpläne: Übersicht und Anwendung

→ MVAS 99 und RSA 21: der Unterschied

→ Arbeitsstellensicherung: die Regelwerke im Überblick

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Stand: 24. September 2026. Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Rahmen wieder. Maßgeblich sind die geltende Fassung der Richtlinie und die verkehrsrechtliche Anordnung für Ihre Arbeitsstelle.

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