
UVV-Prüfer
Werden Sie befähigte Person zur technischen Prüfung von Arbeitsmitteln.

Aufgabe befähigter Personen / UVV-Prüfer
Zur Prüfung befähigte Personen führen die regelmäßige Sicherheitsprüfung von Arbeitsmitteln durch, um deren sicheren Zustand zu gewährleisten, Mängel frühzeitig zu erkennen und Unfälle sowie rechtliche Risiken im Unternehmen zu vermeiden.
Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden, Partner und für sich selbst – genau hier setzen die Schulungen zur befähigten Person (UVV-Prüfer) an. Denn: Sobald in Ihrem Betrieb Arbeitsmittel eingesetzt werden, sind Sie gesetzlich verpflichtet, deren sicheren Zustand regelmäßig prüfen zu lassen. Zu den Arbeitsmitteln zählen alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen im Betrieb – von Akkuschraubern, Leitern oder Regalen über Gabelstapler, Bagger, Anschlagmittel oder Hydraulikschläuche bis hin zu Kfz-Hebebühnen oder Kranen.
Sie können diese Aufgabe selbst übernehmen, einen fachkundigen und qualifizierten Mitarbeiter dazu berufen oder hohe fortlaufende Kosten für externe Prüfungen in Kauf nehmen. Nach Abschluss unserer Schulung sind Sie sofort in der Lage, Arbeitsmittel eigenständig und rechtssicher zu prüfen.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorschriften der DGUV (ehemals UVV) gilt:
- Es dürfen nur sichere Arbeitsmittel eingesetzt werden
- Mitarbeitende müssen im sicheren Umgang unterwiesen werden
- Regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen sind Pflicht
- Grundlage ist u. a. § 14 BetrSichV in Verbindung mit TRBS 1203
Die Prüffristen richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung und der Nutzungshäufigkeit.
Grundsätzlich gilt:
- Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme
- Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen
- Wiederkehrende Prüfungen – mindestens einmal jährlich
Bei besonders beanspruchten oder sicherheitskritischen Arbeitsmitteln können auch kürzere Prüfintervalle erforderlich sein.
Werden die vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen nicht durchgeführt oder nicht dokumentiert, drohen:
- Private Haftungsrisiken für Unternehmer – auch bei GmbHs
- Sofortige Stilllegung von Arbeitsmitteln
- Bußgelder wegen Verstoßes gegen die BetrSichV
- Regressforderungen der Berufsgenossenschaft
- Strafrechtliche Konsequenzen bei Personenschäden
Nur eine befähigte Person, die fachlich qualifiziert, erfahren und regelmäßig fortgebildet ist.
Voraussetzungen für die Teilnahme an den Schulungen
Der Kurs richtet sich an Personen mit:
- technischer Berufsausbildung oder vergleichbarer Qualifikation
- praktischer Erfahrung im Umgang mit dem jeweiligen Arbeitsmittel
- einer zeitnahen Tätigkeit im entsprechenden Bereich
Flexible Online-Schulung, bestehend aus E-Learning und wöchentlichen Online-Webinaren.
Sofortiger Zugang zur Lernplattform sowie wöchentliche Webinar-Termine mit kostenfreier Umbuchung.
Nach dem Abschluss erhalten Sie sofort Ihr bundesweit anerkanntes Zertifikat und können die Sicherheitsprüfung der Arbeitsmittel eigenständig durchführen.
Passende Schulungen für diese Kategorie
Entdecken Sie unsere Schulungen und Weiterbildungen in diesem Themenbereich. Wählen Sie das passende Format für Ihr Unternehmen und finden Sie die passende Schulung.
Ihre Vorteile von unseren Schulungen
Risiken ohne Arbeitsschutz-Schulungen
- Private Haftungsrisiken für Unternehmer auch bei GmbHs
- Sofortige Stilllegung von Arbeitsmitteln
- Hohe Bußgelder wegen Verstoßes gegen die BetrSichV
- Regressforderungen der Berufsgenossenschaft
- Strafrechtliche Konsequenzen bei Personenschäden
- Fortlaufende Kosten für externe Dienstleister
Vorteile mit Arbeitsschutz-Schulungen
- Mehr Sicherheit für Mitarbeiter
- Haftungsminimierung für Geschäftsführung und Führungskräfte
- Sicherstellung der Betriebsfähigkeit von Arbeitsmitteln
- Rechtssichere Betriebsabläufe durch Einhaltung der BG Vorgaben
- Absicherung gegenüber Berufsgenossenschaften und Behörden
- Selbstständiges Prüfen oder Ausbilden ohne externe Kosten
auf E-Learning
Häufige Fragen
Falls wir Ihre Fragen hier nicht beantworten können, stellen Sie jederzeit eine Anfrage über das Kontaktformular und wir helfen Ihnen gern.
Sie können das E-Learning sofort nach dem Kauf bearbeiten – orts- und zeitunabhängig und in Ihrem eigenen Tempo. Ergänzend bieten wir je nach Schulung einen regelmäßigen Termin für ein Online-Webinar bzw. eine Präsenzschulung an, an dem Sie flexibel teilnehmen können.
Die durch die Schulung dokumentierte Qualifikation gilt grundsätzlich unbefristet. Vorschriften wie die TRBS 1203 und die Regelwerke der Berufsgenossenschaften (DGUV) fordern jedoch, die Fachkenntnisse regelmäßig aufzufrischen. Wir empfehlen daher eine Auffrischung in der Regel alle 2 bis 3 Jahre; die fristgerechte Auffrischung liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Die Kosten für den jeweiligen Lehrgang finden Sie auf der entsprechenden Produktseite – sie starten bei 250 € (netto, zzgl. MwSt.). Es gibt keine versteckten Kosten; wir bieten hohe Flexibilität und ein sehr attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis für Unternehmen.
Ja. Kostenfrei stornieren können Sie, solange das erste Kapitel im E-Learning noch nicht abgeschlossen ist – bei Schulungen mit Termin zusätzlich bis 7 Tage vor Start. Online-Webinare können Sie jederzeit kostenlos auf einen anderen Termin umbuchen, Präsenz- und Praxis-Seminare bis 7 Tage vor Start – ohne Angabe von Gründen. Danach werden 100 % der Gebühr fällig. Alle Details finden Sie in unseren AGB.
Sie können mit einem PC, Laptop oder Tablet am Webinar teilnehmen und das E-Learning bearbeiten. Die Teilnahme per Smartphone ist grundsätzlich möglich, wegen der kleinen Displaygröße raten wir jedoch davon ab. Das Webinar findet über Microsoft-Teams statt. Sie benötigen außerdem ein Headset (Kopfhörer und Mikrofon) sowie eine stabile Internetverbindung.
Nach Abschluss des E-Learnings und der erfolgreichen Teilnahme am Webinar testen wir Ihr Wissen in einem kurzen Online-Quiz. Sofort nach erfolgreicher Teilnahme stellen wir Ihnen Ihr personalisiertes, digital verifizierbares Zertifikat aus und senden es per E-Mail an Sie; auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich eine Druckversion.
Als Teilnehmer benötigen Sie eine abgeschlossene technische Ausbildung oder ein vergleichbares Studium, Berufserfahrung mit dem einschlägigen Arbeitsmittel sowie eine aktuelle bzw. zeitnahe Tätigkeit in diesem Umfeld (TRBS 1203).
Ja. Beim Hinzufügen zum Warenkorb können Sie die Anzahl der Lizenzen erhöhen. Nach dem Kauf erhalten Sie pro Lizenz einen Registrierungslink: Damit können Sie Ihre Mitarbeiter selbst registrieren oder den jeweiligen Link an den Mitarbeiter weiterleiten, sodass dieser sich im Self-Service selbst registriert und anschließend auf die Lernplattform zugreift.
Wir bieten Ihnen als Unternehmer maximale Flexibilität, damit Sie auch kurzfristigen betrieblichen Anforderungen gerecht werden. Online-Webinare können Sie innerhalb von 12 Monaten flexibel wahrnehmen – bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Präsenz- und Praxis-Seminare können Sie bis 7 Tage vor Start kostenlos auf einen anderen Termin umbuchen.
Ja. Durch unseren modularen Themenaufbau und die E-Learnings können Sie mehrere Schulungen für verschiedene Arbeitsmittel kombinieren. Für befähigte Personen lassen sich alle nicht-elektrischen Arbeitsmittel in einem Webinar abschließen. Zusätzlich können Sie bei vorhandener Erfahrung – auch ohne formelle Qualifikation – einen Bedienerschein im Rahmen der Ausbilderprüfung erwerben.






