UVV-Prüfung am Gabelstapler: Checkliste der Prüfpunkte
Die jährliche UVV-Prüfung am Stapler umfasst den gesamten sicherheitsrelevanten Zustand des Geräts – Tragmittel, Hubgerüst, Bremsen, Lenkung, Hydraulik, Sicherheitseinrichtungen und Kennzeichnung. Sie wird von einer befähigten Person durchgeführt und dokumentiert.

Die kurze Antwort: Die jährliche UVV-Prüfung am Stapler umfasst den gesamten sicherheitsrelevanten Zustand des Geräts – Tragmittel, Hubgerüst, Bremsen, Lenkung, Hydraulik, Sicherheitseinrichtungen und Kennzeichnung. Sie wird von einer befähigten Person durchgeführt und dokumentiert. Die Checkliste unten zeigt die üblichen Prüfpunkte je Baugruppe.
Davon zu unterscheiden ist die tägliche Einsatzprüfung durch den Fahrer. Beide sind vorgeschrieben, aber sie haben unterschiedliche Tiefe und unterschiedliche Zuständigkeiten. Wer die jährliche Prüfung durchführen darf, erklärt der Beitrag UVV-Prüfung am Stapler: Wer darf prüfen?.
Checkliste: Was wird bei der UVV-Prüfung am Stapler geprüft?
Den Rahmen setzt § 38 DGUV Vorschrift 68: Die Prüfung erstreckt sich auf den Zustand der Bauteile und Einrichtungen, auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und auf die Vollständigkeit des Prüfnachweises. Als ausführlicher Prüfkatalog hat sich die FEM 4.004 etabliert, eine Richtlinie des europäischen Verbands der Fördertechnik.
Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Prüfpunkte. Der tatsächliche Umfang richtet sich nach Bauart, Herstellerangaben und Einsatzbedingungen.
| Baugruppe | Worauf geprüft wird |
|---|---|
| Gabelzinken | Verschleiß an Zinkenrücken und Gabelhals, Verformung, Anrisse, Höhendifferenz der Spitzen, Sicherung gegen Verschieben |
| Hubgerüst und Hubketten | Kettenlängung, Verschleiß, Schmierung, gleichmäßiger Kettenzug, Zustand der Rollen und Führungen |
| Hydraulik | Leitungen, Schläuche, Zylinder, Dichtheit, Funktion der Senkbremsventile |
| Bremsanlage | Betriebs- und Feststellbremse, Wirkung und Einstellung |
| Lenkung | Spiel, Funktion, Zustand der Bauteile |
| Räder und Bereifung | Verschleiß, Beschädigung, Felgenzustand, korrekte Reifenart |
| Fahrerschutzdach | Verformung, Anrisse, Befestigung |
| Rückhaltesystem | Sicherheitsgurt oder gleichwertige Einrichtung, Funktion und Zustand |
| Elektrik und Anzeigen | Beleuchtung, Warneinrichtung, Bedienelemente, Anzeigen, Not-Aus |
| Batterie oder Antrieb | Zustand, Befestigung, Abdeckungen; bei Verbrennern zusätzlich Abgasanlage |
| Kennzeichnung | Typenschild, Lastdiagramm, Bedienungshinweise, Lesbarkeit |
| Unterlagen | Betriebsanleitung, vorhergehende Prüfnachweise, Prüfbuch |
Bei Anbaugeräten – Klammern, Seitenschieber, Rotatoren – gehören diese in den Prüfumfang. Sie verändern zudem die Tragfähigkeit, weshalb das zugehörige Lastdiagramm vorhanden und lesbar sein muss.
Was gehört zur täglichen Einsatzprüfung durch den Fahrer?
Vor Arbeitsbeginn prüft der Fahrer den Stapler auf offensichtliche Mängel. Rechtlich ist diese Einsatzprüfung keine Prüfung im Sinne des § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sondern eine Kontrolle nach § 4 Abs. 5 BetrSichV. Danach sind Arbeitsmittel „vor ihrer jeweiligen Verwendung auf offensichtliche Mängel“ zu kontrollieren. Für Flurförderzeuge schreibt § 9 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 sie ausdrücklich „täglich vor Einsatzbeginn“ vor.
Die TRBS 1201 (Abschnitt 2.6) nennt sie bewusst „Kontrolle“ und grenzt sie damit von der Prüfung durch die befähigte Person ab. Kontrollen erfolgen „ohne oder mit einfachen Hilfsmitteln“. Dazu gehören:
- Beschädigungen an Gabelzinken, Hubgerüst und Kette
- sichtbare Leckagen unter dem Gerät
- Funktion von Bremse, Lenkung, Hupe und Beleuchtung
- Zustand der Bereifung
- Vollständigkeit und Lesbarkeit der Kennzeichnung
Stellt der Fahrer einen Mangel fest, der die Sicherheit beeinträchtigt, darf er den Stapler nicht in Betrieb setzen oder weiter benutzen und muss den Mangel umgehend melden (§ 9 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68). In der Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 ist diese Kontrolle Bestandteil.
Der Unterschied zur jährlichen Prüfung: Der Fahrer erkennt, was sichtbar ist. Kettenlängung, Zinkenverschleiß im Grenzbereich oder eine nachlassende Bremswirkung erkennt er nicht.
Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
Für Arbeitsmittel wie den Stapler unterscheidet die TRBS 1201 zwei Fälle (Abschnitt 4.5.1):
- Eine Gefährdung ist zu erwarten. Die Mängel beeinträchtigen die sichere Verwendung so, dass Beschäftigte gefährdet werden. Dann darf der Stapler nicht weiter verwendet werden (§ 5 Abs. 2 BetrSichV), bis der Mangel beseitigt ist.
- Heute sicher, aber nicht bis zur nächsten Prüfung. Dann muss der Arbeitgeber in angemessener Frist handeln: den Mangel beseitigen, die Prüffrist verkürzen oder die Einsatzgrenzen reduzieren.
Erkenntnisse ohne Mangel, etwa ein beginnender Verschleiß, können als Hinweis ins Protokoll.
In der Prüfpraxis ist zusätzlich eine Einstufung in drei Stufen verbreitet. Sie stammt aus dem Recht der überwachungsbedürftigen Anlagen (TRBS 1201, Abschnitt 4.5.2):
| Stufe | Folge |
|---|---|
| gefährlich | sofort stilllegen, erst nach Beseitigung weiter betreiben |
| sicherheitserheblich | beseitigen innerhalb einer Frist, bis zu der der Mangel nicht gefährlich werden kann |
| geringfügig | beseitigen innerhalb eines angemessenen Zeitraums, spätestens eines Jahres |
„Kein Mangel“ ist keine Stufe, sondern das Prüfergebnis.
Die Entscheidung trifft die befähigte Person. Sie dokumentiert Befund, Einordnung und gegebenenfalls die gesetzte Frist. Ein häufiger Fehler in der Praxis ist, dass Mängel zwar notiert, aber nicht nachverfolgt werden – beim nächsten Prüftermin stehen dieselben Punkte erneut im Protokoll.
Wie wird die Staplerprüfung dokumentiert?
Was im Prüfnachweis stehen muss, legt § 39 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 fest:
- Datum und Umfang der Prüfung, mit Angabe noch ausstehender Teilprüfungen
- Ergebnis der Prüfung mit den festgestellten Mängeln
- Beurteilung, ob dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen
- Angaben über notwendige Nachprüfungen
- Name und Anschrift des Prüfers
Die Beseitigung der Mängel ist im Prüfnachweis zu vermerken (§ 39 Abs. 2). Bewährt hat sich ein Prüfbuch je Stapler, in dem alle Prüfungen chronologisch stehen.
Plakette oder Prüfnachweis? Die Prüfplakette bestätigt nur, dass geprüft wurde, nicht, dass der Stapler mängelfrei ist. Die DGUV Vorschrift 68 schreibt keine Plakette vor, sondern den Prüfnachweis.
Ohne diese Dokumentation lässt sich im Zweifel nicht belegen, dass die Prüfung stattgefunden hat. Und ein prüfpflichtiges Arbeitsmittel darf nur verwendet werden, wenn die Prüfungen „durchgeführt und dokumentiert wurden“ (§ 4 Abs. 4 BetrSichV). Aus dem Prüfbuch ergibt sich auch der nächste Termin. Ist er bereits verstrichen, hilft der Beitrag UVV-Prüfung überzogen: Was jetzt zu tun ist.
Häufige Fragen
Was wird beim Gabelstapler geprüft?
Gabelzinken, Hubgerüst und Hubketten, Hydraulik, Bremsanlage, Lenkung, Räder und Bereifung, Fahrerschutzdach, Rückhaltesystem, Elektrik, Batterie oder Antrieb, Kennzeichnung und Unterlagen. Anbaugeräte gehören ebenfalls in den Prüfumfang.
Was unterscheidet die Einsatzprüfung von der UVV-Prüfung?
Die Einsatzprüfung ist rechtlich eine Kontrolle nach § 4 Abs. 5 BetrSichV: Der Fahrer sieht vor Arbeitsbeginn nach offensichtlichen Mängeln, bei Staplern täglich (§ 9 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68). Die jährliche Prüfung nach § 14 BetrSichV beurteilt den technischen Zustand in der Tiefe, etwa Kettenlängung oder Zinkenverschleiß im Grenzbereich, und wird von einer befähigten Person durchgeführt.
Wer darf die jährliche Prüfung durchführen?
Eine befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203. Der Fahrer übernimmt nur die tägliche Sichtkontrolle.
Was passiert bei einem Mangel, der die Sicherheit beeinträchtigt?
Der Stapler darf nicht weiter verwendet werden, bis der Mangel beseitigt ist (§ 5 Abs. 2 BetrSichV, § 9 Abs. 2 DGUV Vorschrift 68). Die befähigte Person dokumentiert Befund und Einordnung.
Was muss dokumentiert werden?
Nach § 39 DGUV Vorschrift 68: Datum und Umfang der Prüfung, Ergebnis mit den festgestellten Mängeln, die Beurteilung, ob dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen, notwendige Nachprüfungen sowie Name und Anschrift des Prüfers. Die Beseitigung der Mängel wird nachgetragen.
Die Prüfung im eigenen Betrieb durchführen
Learnhow | Akademie qualifiziert Mitarbeiter für die Prüfung von Flurförderzeugen. Der Lehrgang vermittelt die rechtlichen Grundlagen nach BetrSichV und TRBS 1203, den vollständigen Prüfumfang, die Beurteilung von Mängelbildern – etwa zulässige Grenzwerte bei Zinkenverschleiß und Kettenlängung – sowie die Dokumentation.
E-Learning steht sofort nach dem Kauf zur Verfügung, das Live-Webinar findet begleitend statt. Nach bestandenem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein personalisiertes Teilnahmezertifikat, das digital verifizierbar ist.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene technische Ausbildung sowie einschlägige Berufserfahrung mit Flurförderzeugen.
Wenn Sie die Staplerprüfung künftig selbst durchführen möchten, finden Sie hier den Lehrgang:
→ Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen
→ Alle Lehrgänge für befähigte Personen
Stand: 24. September 2026. Die Übersicht ersetzt keine Prüfanweisung. Maßgeblich sind die Angaben des Herstellers, die geltenden Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Weitere Ratgeber

UVV-Prüfung von Baumaschinen: Fristen, Umfang, Zuständigkeit

UVV-Prüfer werden: Voraussetzungen, Ablauf und Aufwand

UVV-Prüfung am Stapler überzogen: Was jetzt zu tun ist
Alle Schulungen ansehen
15 Schulungen in den Kategorien UVV-Prüfer, Bediener, Verkehrssicherung und Ausbilder.

