Staplerschein-Prüfungsfragen mit Antworten
Die Theorieprüfung zum Staplerschein ist nach DGUV Grundsatz 308-001 in der Regel ein schriftlicher Fragebogen mit vorgegebenen Antworten. Gefragt wird nach Rechtsgrundlagen, Standsicherheit, Umgang mit der Last und Verhalten im Betrieb.

Die kurze Antwort: Die Theorieprüfung zum Staplerschein ist nach DGUV Grundsatz 308-001 in der Regel ein schriftlicher Fragebogen mit vorgegebenen Antworten. Gefragt wird nach Rechtsgrundlagen, Standsicherheit, Umgang mit der Last und Verhalten im Betrieb. Der Grundsatz nennt als Richtwert etwa 50 Fragen, und bestanden ist, wer mindestens 70 Prozent richtig beantwortet. Danach folgt eine Prüfungsfahrt am Flurförderzeug, und wer in einem der beiden Teile durchfällt, kann ihn wiederholen.
Diese Seite erklärt den Aufbau der Prüfung und zeigt 16 typische Fragen mit Antwort, Begründung und Fundstelle. Gemeint ist dabei die Prüfung der Bedienperson, nicht die jährliche technische Prüfung des Gabelstaplers; diese behandelt der Ratgeber UVV-Prüfung am Stapler: Wer darf sie durchführen?.
Wie ist die Staplerschein-Prüfung aufgebaut?
Maßstab ist der DGUV Grundsatz 308-001 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern“ in der Ausgabe von Dezember 2022. Die allgemeine Qualifizierung, also die Stufe 1, endet nach seinem Abschnitt 8 mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.
Der Grundsatz gilt für Bedienpersonen von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern (Abschnitt 1.1). Für Mitgänger-Flurförderzeuge wie den elektrischen Hubwagen findet er nach Abschnitt 1.2 keine Anwendung. Dort genügt, dass die Person geeignet und in der Handhabung unterwiesen ist (§ 7 Absatz 2 DGUV Vorschrift 68).
| Theorieprüfung | Praxisprüfung | |
|---|---|---|
| Form | schriftlich, bewährt sind Fragebögen mit vorgegebenen Antworten; in Ausnahmefällen mündlich | Prüfungsfahrt am Flurförderzeug |
| Umfang | etwa 50 Fragen, nicht mehr als eine Lehreinheit (45 Minuten) | etwa 15 bis 20 Minuten je Prüfling |
| Bestanden | mindestens 70 Prozent der Fragen oder Punkte | zulässige Fehlerpunkte nicht überschritten |
| Nicht bestanden | kann wiederholt werden | kann wiederholt werden |
Quelle: DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 8 und Abschnitt 3.5.
Die 50 Fragen und die eine Lehreinheit formuliert der Grundsatz als Soll-Werte, deshalb kann die Fragenzahl je nach Anbieter abweichen. Die Bestehensgrenze für die Theorie benennt er dagegen klar. Wörtlich heißt es in Abschnitt 8:
„Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70 % der Fragen richtig beantwortet sind, bzw. wenn 70 % der zu erreichenden Punkte erreicht wurden. Bei Nichtbestehen kann sie wiederholt werden.“
Für die Praxis gibt der Grundsatz keine feste Zahl vor: Die zulässige Zahl der Fehlerpunkte legt der Ausbilder vor der Prüfung fest, abhängig von Art und Umfang der Prüfung. Die Ergebnisse beider Prüfungen sind zu dokumentieren und aufzubewahren.
Welche Themen fragt die Theorieprüfung ab?
Die Themen folgen dem Musterlehrplan für den theoretischen Teil in Abschnitt 7.1, Tabelle 1 des Grundsatzes, dessen Prozentwerte den empfohlenen Anteil am Unterricht angeben und damit einen brauchbaren Anhaltspunkt dafür bieten, wo die Schwerpunkte der Fragen liegen.
| Thema | Anteil am Theorieunterricht |
|---|---|
| Rechtliche Grundlagen | 10 bis 15 % |
| Unfallgeschehen | 5 % |
| Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten | 5 bis 10 % |
| Antriebsarten | 5 bis 10 % |
| Standsicherheit | 10 bis 15 % |
| Betrieb allgemein | 15 bis 20 % |
| Regelmäßige Prüfung | 5 % |
| Umgang mit Last | 10 bis 15 % |
| Sondereinsätze | 10 bis 15 % |
| Verkehrsregeln und Verkehrswege | 5 % |
| Abschlussprüfung | 5 % |
Den größten Anteil hat der allgemeine Betrieb mit 15 bis 20 Prozent. Dahinter folgen mit je 10 bis 15 Prozent die rechtlichen Grundlagen, die Standsicherheit, der Umgang mit der Last und die Sondereinsätze wie Arbeitsbühnen oder das Fahren im öffentlichen Verkehrsbereich.
Wie sehen typische Prüfungsfragen aus?
Die folgenden Fragen sind eigene Beispiele, die die Art der Fragen zeigen und keinen bestimmten Prüfungsbogen wiedergeben. Jede Antwort stützt sich auf die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ in der Fassung vom 1. Januar 1997 oder auf den DGUV Grundsatz 308-001. Paragrafen ohne weitere Angabe beziehen sich in diesem Abschnitt auf die DGUV Vorschrift 68.
Rechtliche Grundlagen
1. Ab welchem Alter darf man einen Gabelstapler mit Fahrersitz selbstständig fahren? Ab 18 Jahren, denn der Unternehmer darf nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind (§ 7 Absatz 1). Auszubildende unter 18 Jahren dürfen nach dem Grundsatz nur unter fachlicher Aufsicht fahren (Abschnitt 2.1).
2. Reicht der bestandene Staplerschein, um im Betrieb zu fahren? Nein, zusätzlich braucht es den Auftrag des Unternehmers, und dieser muss schriftlich erteilt werden (§ 7 Absatz 1). Der Schein belegt die Ausbildung, der Auftrag die Erlaubnis im eigenen Betrieb.
3. Braucht man für den Gabelstapler einen Autoführerschein? Auf dem nichtöffentlichen Betriebsgelände nicht. Im öffentlichen Straßenverkehr ist grundsätzlich die passende Fahrerlaubnis nötig (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 2.2). Ausgenommen sind Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 FeV).
Regelmäßige Prüfung und Mängel
4. Wann muss die Bedienperson den Gabelstapler auf Mängel prüfen? Täglich vor Einsatzbeginn und zusätzlich durch Beobachtung während des Betriebs (§ 9 Absatz 1); typische Prüfpunkte sind Reifen, Gabelzinken, Hubketten, Bremsen und Lenkung.
5. Die Bremse zieht schief. Was tun Sie? Sie nehmen den Gabelstapler nicht in Betrieb und melden den Mangel umgehend dem Unternehmer, in der Praxis meist dem Vorgesetzten. Ein Mangel, der die Sicherheit beeinträchtigt, schließt die Benutzung aus (§ 9 Absatz 1).
Standsicherheit
6. Sie fahren mit Last eine Rampe hinunter. Wie fahren Sie? Rückwärts, denn beim Befahren von Gefällen und Steigungen muss die Last bergseitig geführt werden (§ 12 Absatz 7). Sonst kann das Ladegut abrutschen, und der Gabelstapler kann nach vorn kippen.
7. Wie hoch darf die Last beim Fahren angehoben sein? Nur bodenfrei, höher darf man nur zum Aufnehmen und Absetzen fahren (§ 12 Absatz 3). Eine hoch angehobene Last verlagert den Schwerpunkt nach oben, und der Gabelstapler kippt leichter. Eine Ausnahme ist nur zulässig, wenn der Hersteller dieses Fahren als bestimmungsgemäße Verwendung vorsieht und die örtlichen Betriebsbedingungen dazu passen oder ein Sachverständigengutachten die Standsicherheit vor Ort nachweist (§ 12 Absatz 4). Fahren darf man dann nur Flurförderzeuge, die der Unternehmer dafür bestimmt hat (§ 12 Absatz 5).
8. In welcher Stellung fahren Sie den Hubmast? Zurückgeneigt, soweit das nötig ist, damit sich das Ladegut nicht unbeabsichtigt bewegt (§ 12 Absatz 6). Nach vorn geneigt wird der Hubmast nur zum Aufnehmen und Absetzen der Last (§ 13 Absatz 1).
9. Was zeigt das Lastschwerpunktdiagramm? Es zeigt, welche Last der Gabelstapler bei welchem Abstand des Lastschwerpunkts tragen darf, je nach Flurförderzeug auch abhängig von der Hubhöhe. Je weiter der Schwerpunkt vom Gabelrücken entfernt liegt, desto geringer ist die zulässige Last. Das Diagramm gehört zum Lehrplan für die Standsicherheit (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 1 Nummer 5), und Überlasten ist verboten (§ 11 Absatz 1).
Umgang mit Last
10. Wie nehmen Sie eine Palette auf? Mit den Gabelzinken möglichst nah am Gabelrücken (DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 1 Nummer 8). So bleibt der Abstand des Lastschwerpunkts klein, und die Tragfähigkeit laut Diagramm wird nicht überschritten.
11. Eine Palette ist beschädigt. Dürfen Sie sie stapeln? Nein, Lasten mit beschädigten Paletten dürfen weder gestapelt noch auf höher gelegenen Stellen abgesetzt werden (§ 13 Absatz 3).
12. Wo dürfen Sie keine Last abstellen? In Verkehrs- und Fluchtwegen sowie vor Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöschern (§ 13 Absatz 5).
Betrieb allgemein
13. Ein Kollege möchte auf den Gabelzinken mitfahren. Ist das erlaubt? Nein, Mitfahren ist verboten, wenn der Gabelstapler dafür nicht eingerichtet ist (§ 16 Absatz 4). Erlaubt ist es nur auf eigenen Sitz- oder Standplätzen mit Haltegriffen, die der Unternehmer dafür bereitstellt (§ 25 Absatz 1 und 3).
14. Darf sich jemand unter den angehobenen Gabelzinken aufhalten? Nein, der Aufenthalt unter angehobener Last oder unter dem angehobenen Lastaufnahmemittel ist verboten (§ 16 Absatz 4).
15. Die Last versperrt Ihnen die Sicht nach vorn. Was tun Sie? Sie fahren rückwärts oder lassen sich einweisen, denn gefahren werden darf nur mit ausreichender Sicht auf die Fahrbahn oder mit Einweiser (§ 12 Absatz 1).
16. Was tun Sie, bevor Sie den Gabelstapler verlassen? Sie ziehen die Feststellbremse an, senken die Gabelzinken ganz ab und neigen sie mit den Spitzen nach unten. Dann stellen Sie den Antriebsmotor ab und sichern den Gabelstapler gegen unbefugte Benutzung, etwa durch Abziehen des Schaltschlüssels. Außerdem darf der abgestellte Gabelstapler keine Verkehrs- oder Fluchtwege versperren (§ 15 Absatz 1).
Ist der Staplerführerschein schwer?
Die Theorie fragt Regeln ab, die im Unterricht vorkommen und im Alltag am Flurförderzeug Sinn ergeben, und mit 70 Prozent als Grenze bleibt Raum für einzelne Fehler.
Schwer tun sich viele mit der Standsicherheit, weil das Lastschwerpunktdiagramm und die Frage, warum ein Gabelstapler kippt, zunächst ungewohnt sind; hier lohnt es sich, die Beispiele oben gründlich durchzugehen. Bei der Prüfungsfahrt achtet der Prüfer nach dem Grundsatz auf den richtigen Umgang und das sichere Führen des Gabelstaplers (Abschnitt 8).
Kann man beim Staplerschein durchfallen, und was passiert dann?
Ja, durchfallen ist in beiden Teilen möglich: in der Theorie unterhalb von 70 Prozent, in der Praxis dann, wenn die vorher festgelegten Fehlerpunkte überschritten werden.
Der Grundsatz sieht für beide Prüfungen eine Wiederholung vor (Abschnitt 8), regelt aber nicht, wann und wie oft wiederholt wird. Das legt der Ausbildungsanbieter fest, und sinnvoll ist, die Wissenslücken vorher gezielt aufzuarbeiten. Für Sie als Arbeitgeber heißt das, für einen Mitarbeiter, der durchfällt, einen weiteren Prüfungstermin einzuplanen. Bis dahin fehlt der Befähigungsnachweis, und Sie dürfen ihn nicht mit dem selbstständigen Fahren beauftragen (§ 7 Absatz 1 DGUV Vorschrift 68).
Was gilt nach der bestandenen Prüfung?
Nach dem Bestehen beider Prüfungen erhalten die Teilnehmenden einen Nachweis über die Qualifizierung (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 3.6). Für andere Bauarten oder besondere Anbaugeräte kann vorher eine Zusatzausbildung der Stufe 2 nötig sein. Danach folgen im Betrieb drei Schritte:
- die betriebliche Ausbildung der Stufe 3: das konkrete Gerät, die Verkehrswege, Arbeitsabläufe und Verhaltensregeln im eigenen Betrieb.
- die schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer (§ 7 Absatz 1 DGUV Vorschrift 68).
- die regelmäßige Unterweisung, mindestens einmal jährlich (§ 12 Absatz 1 BetrSichV, Fassung zuletzt geändert am 18. Dezember 2025).
Mehr zu Stufen, Gültigkeit und Beauftragung steht im Ratgeber Gabelstaplerschein: Stufen, Gültigkeit, Unterweisung, und wie die Ausbildung insgesamt abläuft, beschreibt der Ratgeber Staplerschein machen.
Häufige Fragen
Wie viele Fragen hat die Staplerschein-Prüfung?
Der DGUV Grundsatz 308-001 nennt in Abschnitt 8 als Richtwert etwa 50 Fragen; das ist eine Soll-Angabe, die genaue Anzahl legt der jeweilige Ausbildungsanbieter fest.
Wie viele Fehler darf man haben?
In der Theorie müssen mindestens 70 Prozent der Fragen oder Punkte richtig sein, bei 50 Fragen also mindestens 35 richtige Antworten. In der Praxis legt der Ausbilder die zulässigen Fehlerpunkte vor der Prüfung fest.
Wie lange dauert die Theorieprüfung?
Nach dem Grundsatz sollte sie nicht mehr als eine Lehreinheit von 45 Minuten dauern (Abschnitt 8 und Abschnitt 3.5), und für die praktische Prüfungsfahrt nennt er etwa 15 bis 20 Minuten je Prüfling.
Kann man die Prüfung online ablegen?
Für die Theorie sieht der Grundsatz eine schriftliche Prüfung vor, in Ausnahmefällen eine mündliche; ob sie am Bildschirm stattfinden darf, regelt er nicht ausdrücklich. Die Praxisprüfung wird als Prüfungsfahrt am Flurförderzeug durchgeführt (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 8).
Gilt das auch für Mitgänger-Geräte wie den elektrischen Hubwagen?
Nein, der DGUV Grundsatz 308-001 gilt nach Abschnitt 1.2 nicht für Mitgänger-Flurförderzeuge. Dort genügt, dass die Person geeignet und in der Handhabung unterwiesen ist (§ 7 Absatz 2 DGUV Vorschrift 68).
Staplerschein bei Learnhow | Akademie
Learnhow | Akademie bildet Bediener von Flurförderzeugen nach DGUV Grundsatz 308-001 aus. Die Selbstlernphase im E-Learning steht sofort nach dem Kauf zur Verfügung und lässt sich im eigenen Tempo bearbeiten. Danach folgt das Praxis-Seminar am Gerät, in Havixbeck bei Münster oder auf Wunsch inhouse im Betrieb. Der Preis liegt bei 250 Euro netto pro Teilnehmendem (297,50 Euro brutto).
Nach bestandenem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein personalisiertes Teilnahmezertifikat, digital verifizierbar.
Wenn Sie die Ausbildung für Ihren Betrieb planen, finden Sie Preis, Inhalte und Buchung auf der Produktseite.
→ Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
Stand: 28. September 2026. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die Anforderungen aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
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