Leiterprüfung: Wer darf prüfen, wie oft?

Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel, und der Arbeitgeber muss sie wiederkehrend prüfen lassen und dafür Art, Umfang und Frist selbst festlegen. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, die DGUV Information 208-016 empfiehlt eine Prüfung mindestens einmal im Jahr.

Leiterprüfung: Wer darf prüfen, wie oft?

Die kurze Antwort: Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel, und der Arbeitgeber muss sie wiederkehrend prüfen lassen und dafür Art, Umfang und Frist selbst festlegen. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, die DGUV Information 208-016 empfiehlt eine Prüfung mindestens einmal im Jahr. Prüfen darf eine beauftragte Person, die die vom Arbeitgeber festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Sind die Leitern Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt, ist das eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV. Vor jeder Benutzung kontrolliert zusätzlich der Benutzer die Leiter selbst.

Die Leiter ist im Betrieb schnell zur Hand, und genau deshalb wird sie oft unterschätzt. Laut DGUV geschehen jährlich etwa 20.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle mit Leitern (DGUV Arbeit & Gesundheit, 22.05.2025).

Ist eine Leiterprüfung Pflicht?

Ja. Die Pflicht folgt aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, zuletzt geändert durch Art. 27 des Gesetzes vom 18.12.2025). Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV ermittelt der Arbeitgeber Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen und legt die Fristen fest. Die Fristen sind so zu wählen, dass das Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden kann.

Die DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“ (Ausgabe August 2022, früher BGI 694) erläutert das in Abschnitt 6 für Leitern. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Gemeint ist eine Sicht- und Funktionsprüfung.

Ein verbreiteter Irrtum lautet: „Leitern müssen jährlich geprüft werden.“ Das steht so in keiner Vorschrift, Pflicht ist vielmehr, eine Frist festzulegen und sie zu begründen. Die jährliche Prüfung ist eine Empfehlung.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

Die Frist legen Sie über Ihre Gefährdungsbeurteilung fest. Die Maßstäbe dafür nennt die DGUV Information 208-016 in Abschnitt 6.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Verwendung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Eine mindestens jährliche Prüfung wird empfohlen.

Im Alltag unterscheiden Sie vier Anlässe für Kontrolle und Prüfung:

AnlassWerWannGrundlage
Kontrolle vor der BenutzungBenutzer der Leitervor jeder Verwendung§ 4 Abs. 5 BetrSichV; TRBS 2121 Teil 2, Abschn. 5; DGUV Information 208-016, Abschn. 6
Wiederkehrende Prüfungbeauftragte Person; bei Schäden verursachenden Einflüssen eine befähigte PersonFrist aus der Gefährdungsbeurteilung, empfohlen mindestens jährlich§ 3 Abs. 6 und § 14 Abs. 2 BetrSichV; DGUV Information 208-016, Abschn. 6
Prüfung nach einer Instandsetzung, die die Sicherheit beeinträchtigen kannbefähigte Personvor der weiteren VerwendungDGUV Information 208-016, Abschn. 6
Außerordentliche Prüfung nach einem Ereignis, etwa einem Unfallbefähigte Personvor der weiteren Verwendung§ 14 Abs. 3 BetrSichV; TRBS 2121 Teil 2, Abschn. 5

Eine Leiter im täglichen Baustelleneinsatz braucht kürzere Abstände als ein Tritt im Büro. Transport im Fahrzeug, Witterung und frühere Mängel sprechen ebenfalls für kürzere Fristen. Zeigt eine Prüfung, dass die Leiter nicht bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden kann, legen Sie die Frist neu fest (§ 14 Abs. 2 BetrSichV).

Wer darf Leitern und Tritte prüfen?

Einen bestimmten Beruf oder Lehrgang nennen BetrSichV und DGUV Information 208-016 für die Leiterprüfung nicht. Der Arbeitgeber legt fest, welche Voraussetzungen die prüfende Person erfüllen muss. So steht es in § 3 Abs. 6 BetrSichV und in Abschnitt 6 der DGUV Information 208-016.

Für zwei Fälle ist die Rolle klar geregelt:

  • Schäden verursachende Einflüsse: Unterliegen Leitern solchen Einflüssen, prüft wiederkehrend eine zur Prüfung befähigte Person (§ 14 Abs. 2 BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2 Abschnitt 5).
  • Nach einer Instandsetzung: Wenn die Reparatur die Sicherheit beeinträchtigen kann, prüft eine befähigte Person (DGUV Information 208-016, Abschnitt 6).

Die Prüfung muss kein externer Dienstleister übernehmen, auch ein Mitarbeiter aus dem eigenen Betrieb kommt infrage, zum Beispiel ein Sicherheitsbeauftragter. Voraussetzung ist, dass er beauftragt ist und die festgelegten Anforderungen erfüllt. Das Kompetenznetz Arbeitsschutz NRW (KomNet) beantwortet die Frage, ob jeder gelernte Handwerker prüfen darf, in diesem Sinn (Dialog 15496, Stand 23.02.2023).

Welche Vorschrift gilt für Leitern und Tritte?

Oft wird nach „der“ DGUV Vorschrift für Leitern gesucht. Maßgeblich sind aber diese drei Regelwerke:

  • BetrSichV: Pflichten des Arbeitgebers, Prüfungen (§§ 3, 4, 14) und Anhang 1 Nr. 3.1.4. Danach sind Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze nur zulässig, wenn andere, sicherere Arbeitsmittel wegen geringer Gefährdung und kurzer Dauer nicht verhältnismäßig sind und die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass sicher gearbeitet werden kann.
  • TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“ (Ausgabe Dezember 2018, GMBl. 2018 S. 1171). Sie konkretisiert die BetrSichV, und ihr Abschnitt 5 regelt Kontrolle und Prüfung.
  • DGUV Information 208-016 (Ausgabe August 2022). Sie erläutert die BetrSichV für tragbare Leitern und Tritte, ortsfeste Steigleitern behandelt sie nicht.

Für die Anforderungen an die befähigte Person verweisen beide Regelwerke auf die TRBS 1203, für Prüfungen auf die TRBS 1201.

Was muss bei einer Leiter geprüft werden?

Die DGUV Information 208-016 enthält im Anhang ein Kontrollblatt zur Überprüfung von Leitern und Tritten. Das sind die wichtigsten Prüfpunkte daraus.

  • Holme und Schenkel: nicht verbogen, verdreht, gerissen, korrodiert oder verrottet
  • Befestigungen wie Nieten, Schrauben und Bolzen: vollständig, fest, ohne Korrosion
  • Sprossen und Stufen: vollständig, fest, nicht stark abgenutzt
  • Gelenke, Spreizsicherungen und Querstreben: vollständig und unbeschädigt
  • Sprossenhaken, Führungsbügel und Verriegelungen: funktionieren ordnungsgemäß
  • Leiterfüße, Fußkappen und Rollen: vorhanden und nicht abgenutzt
  • Verunreinigungen wie Farbe, Öl oder Fett
  • Sicherheitskennzeichnung: gut lesbar und vollständig
  • Zubehör: vollständig und sicher zu befestigen

Das Ergebnis lautet dann: in Ordnung, Reparatur notwendig oder sofort aussondern. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) bietet dafür die Web-App „Leiter-Check“ an. Die Anwendung filtert die Prüfpunkte nach Leiterart. Eine intakte Leiter ist damit laut BGHW in der Regel in wenigen Minuten geprüft.

Lautet das Ergebnis „Reparatur notwendig“, gilt nach DGUV Information 208-016, Abschnitt 6: Instandsetzungen geringen Umfangs dürfen Personen mit ausreichenden handwerklichen Kenntnissen und Fertigkeiten durchführen, etwa das Auswechseln von Leiterfüßen. Bandagen um gebrochene Holme sind nicht zulässig. Kann die Reparatur die Sicherheit beeinträchtigen, prüft danach eine befähigte Person die Leiter.

Muss eine neue Leiter geprüft werden?

Vor der ersten Benutzung kontrolliert der Benutzer auch eine neue Leiter auf offensichtliche Mängel. Eine Prüfung durch eine befähigte Person vor der erstmaligen Verwendung verlangt § 14 Abs. 1 BetrSichV nur für Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt. Anders ist es, wenn Sie Anbauteile montieren: Nach TRBS 2121 Teil 2 Abschnitt 5 wird die Leiter danach vor der Verwendung fachkundig überprüft.

Nehmen Sie die neue Leiter gleich in Ihr Verzeichnis auf. Die DGUV Information 208-016 empfiehlt, Leitern zu nummerieren und die Checklisten zu einem Kontrollbuch zusammenzufassen. Legen Sie dabei gleich den ersten Prüftermin fest.

Wie wird die Leiterprüfung dokumentiert?

Das Ergebnis der Prüfung ist aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Die Aufzeichnung nennt mindestens:

  • Art der Prüfung
  • Prüfumfang
  • Ergebnis der Prüfung
  • Name und Unterschrift der prüfenden Person

Eine elektronische Aufzeichnung ist zulässig. Das Kontrollblatt der DGUV Information 208-016 sieht zusätzlich das Feld „Nächste Prüfung (Monat/Jahr)“ vor. Eine Prüfplakette auf der Leiter zeigt dem Benutzer diesen Termin. Sie ersetzt aber nicht die Aufzeichnung.

Eine Leiterprüfung ist deshalb nicht „gültig“ wie ein Ausweis. Maßgeblich ist die Frist, die Sie selbst festgelegt haben.

Welche Voraussetzungen braucht die befähigte Person für Leitern?

Eine zur Prüfung befähigte Person verfügt nach § 2 Abs. 6 BetrSichV über die nötigen Kenntnisse durch drei Dinge zugleich:

  1. ihre Berufsausbildung,
  2. ihre Berufserfahrung und
  3. ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit.

Bei Leitern passen etwa eine handwerkliche Ausbildung, Erfahrung aus Bau, Handwerk oder Instandhaltung und die laufende Arbeit mit Leitern. Welche Anforderungen Sie konkret stellen, entscheiden Sie als Arbeitgeber. Was die TRBS 1203 dazu allgemein verlangt, erklärt der Beitrag Befähigte Person: Voraussetzungen nach TRBS 1203.

Ein Lehrgang ergänzt diese Voraussetzungen um Regelwerk, Prüfpunkte und typische Mängel. Berufsausbildung und Berufserfahrung ersetzt er nicht. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten solche Schulungen an. Die BGHW stellt zusätzlich ein kostenloses Online-Training zum „Leiter-Check“ bereit. Die Beauftragung spricht am Ende immer der Arbeitgeber aus.

Was kostet eine Leiterprüfung?

Einen festen Preis für die Leiterprüfung gibt es nicht. Beim externen Prüfdienst oder Hersteller-Service bestimmen die Zahl der Leitern und die Anfahrt den Preis. Holen Sie dafür Angebote ein.

Prüfen Sie im eigenen Betrieb, fallen vor allem Arbeitszeit und die einmalige Qualifikation an. Die BGHW-App und das BGHW-Online-Training sind laut BGHW kostenlos. Für die Registrierung genügen Name, E-Mail-Adresse und Betrieb.

Häufige Fragen

Ist die Leiterprüfung jährlich Pflicht?

Nein. Pflicht ist, eine Frist festzulegen und zu begründen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die DGUV Information 208-016 empfiehlt eine Prüfung mindestens einmal im Jahr.

Wie lange ist eine Leiterprüfung gültig?

Bis zu der Frist, die Sie in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt haben. Eine eigene Gültigkeit hat die Prüfung nicht.

Ist die Leiter-Check-App kostenlos?

Ja. Die Web-App der BGHW ist laut BGHW ein kostenloser Service. Für die Registrierung genügen Name, E-Mail-Adresse und Betrieb.

Darf ich eine beschädigte Leiter selbst reparieren?

Kleine Instandsetzungen wie das Auswechseln von Leiterfüßen dürfen Personen mit ausreichenden handwerklichen Kenntnissen durchführen. Gebrochene Holme dürfen nicht bandagiert werden. Kann die Reparatur die Sicherheit beeinträchtigen, prüft danach eine befähigte Person die Leiter (DGUV Information 208-016, Abschnitt 6).

Die Leiterprüfung im eigenen Betrieb organisieren

Wie oft Ihre übrigen Arbeitsmittel geprüft werden, zeigt die Übersicht UVV-Prüfintervalle. Den Weg zur Prüftätigkeit allgemein beschreibt der Beitrag UVV-Prüfer werden.

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Stand: 28. September 2026. Eine feste gesetzliche Prüffrist für Leitern und Tritte gibt es nicht. Die jährliche Prüfung ist eine Empfehlung der DGUV Information 208-016. Maßgeblich für Ihren Betrieb ist die Gefährdungsbeurteilung.

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